Erstklassige Anwälte für Familienrecht

Hier finden Sie hervorragende Anwältinnen und Anwälte im Bereich des Familienrechts in Ihrer Stadt oder Region sowie bundesweite Ansprechpartner für Ihre familienrechtlichen Anliegen.

Bundesweite Beratung im Familienrecht - auch online

Die Lexoni Partner-Anwälte für Familienrecht sind bundesweit für Sie da. Nehmen Sie direkt unverbindlich und kostenfrei Kontakt auf. Im Profil der Anwälte können Sie diese direkt anschreiben oder anrufen. Gerade dann, wenn Sie nicht am Ort unserer Partner-Anwälte wohnen, bietet sich womöglich eine Online-Beratung an – auch dies bieten unsere Partner-Anwälte für Familienrecht über gängige Videokonferenz-Plattformen natürlich an.

Tätigkeit von Familienrechtsanwälten

Sie fragen sich, wie die Tätigkeit von Anwälten für Familienrecht aussieht und wie diese beraten? Letztlich beraten Anwälte für Familienrecht umfassend in allen Bereichen des Familienrechts und übernehmen im Konfliktfall auch die Prozessführung vor Gericht. Viele der Anwälte sind dabei auch bundesweit tätig. Anwälte, die auf Familienrecht spezialisiert sind, können daher in allen oben genannten Fragen kontaktiert werden. Spezielle Schwerpunkte ihrer Tätigkeit, wie beispielsweise Scheidungsrecht oder Betreuungsrecht, entnehmen Sie den individuellen Anwaltsprofilen.

Beachten Sie, dass auch eine Scheidung nicht ohne Anwalt möglich ist, mag sie auch einvernehmlich zwischen den Eheleuten stattfinden. Dies ergibt sich aus § 114 Abs. 1 FamFG.

Kontaktieren Sie also bei Bedarf jetzt einen Experten für Familienrecht in Ihrer Region oder bundesweit und lassen Sie sich zu dem weiteren Vorgehen beraten. Denn auch für unsere Lexoni Familienrechtsanwälte gilt unser Motto: Recht verständlich erklärt!

Kosten für Anwälte für Familienrecht

Natürlich ist vielfach auch die Frage relevant, was Anwälte für Familienrecht kosten. Hier ist zu beachten, dass hierbei einmal die Möglichkeit einer gesetzlichen Vergütung wie auch einer vertraglichen Vergütung besteht.

Eine vertragliche Vergütung ist zu zahlen, wenn Sie mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Einige Anwälte – auch im Familienrecht – werden nur auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung tätig, weil diese regelmäßig höher liegt als die gesetzliche Vergütung. Vor allem in umfangreicheren Verfahren kommt eine solche Abrechnung auf Stundenbasis vor.

Die gesetzliche Vergütung für Ihren Familienrechtsanwalt ist aber der Regelfall. Diese richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei der Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit, der sich nach dem Verfahrenswert richtet (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Zu beachten ist, dass die Gebühren degressiv steigen, sprich langsamer als die Gegenstandswerte. Die Gebühren nach dem RVG können daher nicht ohne weiteres vom Gegenstandswert abgeleitet werden, sondern sind den Gebührentabellen zu entnehmen.

Als Beispiel für eine Vergütung nach dem RVG samt Gerichtskosten nehmen wir einmal den Fall einer streitigen Scheidung. Streitige Scheidung bedeutet, dass insgesamt zwei Anwälte eingeschaltet werden und zu zahlen sind, weil die Scheidung nicht einvernehmlich verläuft.

  • Bei einem Gegenstandswert von 3.000 € betragen die Gesamtkosten (also Gerichtsgebühren nach dem FamGKG sowie Anwaltsgebühren für zwei Anwälte nach dem RVG) 1.606,50 €. Im Falle der einvernehmlichen Scheidung betragen die Gesamtkosten bei gleichem Verfahrenswert dagegen nur 922,25 €, weil nur ein Anwalt zu zahlen ist.

Das zur Scheidung Gesagte gilt natürlich auch für Fälle einer Online-Scheidung.

Familienrechtsanwälte in Ihrer Nähe

Klicken Sie sich einfach in die jeweilige Region, um mehr über die dortigen Familienrechtsanwälte bzw. Familienrechtsanwältinnen zu erfahren.

Fachanwalt für Familienrecht

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ ist ein offizieller Titel nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland. Sie ist Ausdruck einer besonderen Expertise des jeweiligen Anwalts bzw. der jeweiligen Anwältin im Bereich des Familienrechts, also in rechtlichen Fragen rund um die Ehe, aber auch hinsichtlich der Scheidung oder Unterhaltspflichten.

Der Fachanwalt für Familienrecht wurde als Titel von der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 1995 eingeführt. Zu Beginn des Jahres 1997 gab es bereits 5.580 Fachanwälte für Familienrecht, am 1.1.2019 waren es sogar schon 9.455, wobei die Mehrheit davon Frauen sind.

Die wesentlichen Voraussetzungen dafür, die Bezeichnung Fachanwalt erwerben zu können, ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO).

Die Bewerber müssen zunächst einmal vor der Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein (vgl. § 3 FAO).

Die weiteren besonderen Voraussetzungen dafür, den Titel des Fachanwalts für Familienrecht zu erwerben, werden in § 12 FAO definiert. Der Anwalt bzw. die Anwältin muss besondere Kenntnisse in den folgenden Gebieten nachweisen können:

  • materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  • Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  • Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Hierzu noch einige Hinweise (u.a. nach Schnitzer, in: Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht, 5. Auflage 2020, § 4 Rn. 14 ff.):

  • Der Punkt „Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung“ erfasst insbesondere den Bereich der Eheverträge sowie der Scheidungsfolgenvereinbarungen.
  • Die theoretischen Kenntnisse können regelmäßig auf einem Lehrgang erworben werden.
  • Die praktische Erfahrung ist gemäß § 5 Abs. 1 lit. e regelmäßig dann nachgewiesen, wenn der Anwalt bzw. die Anwältin in den letzten drei Jahre vor Antragstellung selbstständig als Anwalt im Familienrecht 120 Fälle bearbeitet hat. Die Hälfte dieser Verfahren müssen gerichtliche Verfahren sein. Dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt.
  • Hinzuweisen ist schließlich noch auf die Fortbildungspflicht aus § 15 FAO, die für alle Fachanwälte gilt. Nach § 15 Abs. 3 FAO muss sich die Fortbildung pro Jahr über mindestens 15 Stunden erstrecken.

Das Familienrecht - ein Überblick

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, auf das Anwälte für Familienrecht spezialisiert sind. Viele fragen sich jedoch zurecht, was überhaupt eine familienrechtliche Angelegenheit darstellt. Denn das Familienrecht enthält eine Vielzahl an Regelungen, die über klassische Angelegenheiten einer „Durchschnittsfamilie“ hinausgehen. Bei uns erfahren Sie dazu mehr.

Das deutsche Familienrecht enthält im BGB wichtige Vorschriften über das Eingehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie der Scheidung. Das ist allerdings längst nicht alles. Denn das Familienrecht regelt insbesondere auch das Kindschaftsrecht, also Fragen der Abstammung, dem Unterhalt, dem generellen rechtlichen Verhältnis von Eltern und Kindern sowie der Adoption. Darüber hinaus enthält das Familienrecht – außerhalb der klassischen verwandtschaftlichen Beziehungen – unter anderem Regelungen zu Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.