Ist ein Testament ohne Notar gültig? » das ist zu beachten

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Wir möchten Ihnen heute die Frage beantworten, ob ein Testament ohne Notar gültig ist. Dabei schildern wir Ihnen knapp und verständlich die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema. Viele Rechtssuchende fragen sich zudem, worauf bei der Erstellung eines Testaments zu achten ist. Auch diesen Aspekt beleuchten wir in unserem Artikel. Sie erhalten zudem praktische Tipps und eine Checkliste, wie Sie ein Testament ganz einfach und rechtssicher selbst erstellen.

 

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Ob ein Testament auch ohne Einschaltung eines Notars wirksam ist, erfahren Sie hier.

 

Testament schreiben ohne Notar – dennoch gültig?

Die Antwort lautet: Ja! Sowohl ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB) als auch ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (zwei verheiratete/in eingetragener Lebensgemeinschaft Lebende testieren gemeinsam, § 2267 BGB) sind ohne Notar gültig. Viele Menschen erstellen ihr Testament ohne Notar, machen also auch Sie im Zweifel davon Gebrauch. Der deutsche Gesetzgeber hat die Hürden für die Erstellung eines gültigen Testaments ohne notarielle Unterstützung bewusst niedrig gehalten.

Die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Notars bei der Erstellung eines Testaments kostet Geld, Zeit und Überwindung. Dennoch sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren und gegebenenfalls mit der Erstellung beauftragen, sofern Sie einen besonders großen Nachlass (viel Vermögen oder viele unterschiedliche Vermögenswerte) zu vererben haben oder Ihnen die Aufteilung im Einzelnen sehr kompliziert erscheint.

 

Eigenhändiges Testament verfassen – was ist zu beachten?

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht unter einer (schweren) geistigen Beeinträchtigung leiden (vgl. § 2229 BGB). Ganz wichtig ist, dass Sie das Testament wirklich selbst schreiben (auch nicht „Hand führen lassen“) und es von Anfang bis Ende handschriftlich (kein Computer, keine Schreibmaschine!) verfassen. Ebenso wichtig ist die eigenhändige Unterschrift am Ende des Testaments. Dabei muss unbedingt ihr voller Name am Anfang oder im Rahmen der Unterschrift auf dem Testament auftauchen, damit es Ihnen zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Beim gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn es von einem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner verfasst wird. Es muss jedoch vom jeweils anderen eigenhändig (mit Ort und Datum) ebenfalls unterschrieben werden.

Ihre Testierfreiheit, also die Freiheit über Ihren Nachlass beliebig zu verfügen, ist im Übrigen gegenüber Pflichtteilsberechtigten eingeschränkt (vgl. § 2303 BGB).

 

Tipp: Sofern Sie nähere rechtliche Beratung zu erbrechtlichen Fragen benötigen, können wir Ihnen unsere sorgfältig erstellten Listen zu Erbrechts-Anwälten im Allgemeinen oder beispielsweise zu Anwälten für Erbrecht in Ahrensburg empfehlen. Die Listen und Rankings werden kontinuierlich um viele weitere Städte und Regionen in Deutschland erweitert.

 

Kuriose Beispiele – So gelingt Testament schreiben ohne Notar auch im Notfall

Das Oberlandesgericht Köln hat erst im Jahr 2020 entschieden, dass auch ein Testament, das mit einem Stift auf die Tischplatte eines Holztisches geschrieben wurde, ein gültiges Testament darstellen kann (OLG Köln, Beschluss vom 23.9.2020 – 2 Wx 189/20). Auf das Material, auf dem das Testament geschrieben wird, kommt es gerade nicht an, solange das Testament lesbar ist. Auch ein solches Testament muss aber natürlich eigenhändig unterschrieben werden.

Wenn Sie Ihren Holztisch verschonen möchten und trotzdem ein etwas „ungewöhnliches“ Testament errichten wollen bzw. müssen, dann tut es auch ein kleiner, minderwertiger – gegebenenfalls sogar eingerissener (OLG MünchenBeschluss vom 28.1.2020 – 31 Wx 229/19) – Notizzettel (so auch OLG BraunschweigBeschluss vom 20.3.2019 – 1 W 42/17). Merken Sie sich also für sich und Ihre Angehörigen, dass auch das sogenannte „Notizzetteltestament“ grundsätzlich ein vollwertiges Testament darstellt. Und im absoluten Notfall tut es eben auch der (Holz-)Tisch!

 

Checkliste: Testament rechtssicher ohne Notar erstellen

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  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und leiden unter keiner geistigen Beeinträchtigung im Sinne des § 2229 Abs. 4 BGB?
  • Überschrift: „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
  • Sie schreiben selbst, handschriftlich (kein Computer, etc.) und leserlich
  • Bei mehreren Seiten: Seiten nummerieren und am besten jede Seite unterschreiben
  • Eigenhändige Unterschrift in jedem Fall auf der letzten Seite (mitsamt Ort und Datum)!
  • Bewahren Sie das Testament gut auffindbar auf (für Sie und Andere); Alternative: Geben Sie das Testament beim Notar oder Nachlassgericht in Verwahrung (Vorteil: Gesicherte Aufbewahrung; kein Zugriff durch Unbefugte)

 

Schlussbemerkung zum Testament ohne Notar

Sie können einfach und schnell ohne Notar ein Testament selbst erstellen. Dabei gibt es nur wenig zwingende Punkte zu beachten. Trauen Sie sich also davon Gebrauch zu machen und halten Sie sich dabei an unsere Checkliste! Bei Bedarf finden Sie im Internet auch Muster dazu, wie das Testament aufsetzen ohne Notar gelingt.

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