Als Anwalt im Familienrecht – RA Stapf im Interview bei Lexoni

interview

Wir von Lexoni haben mit Herrn Rechtsanwalt Stapf Anfang 2022 ein interessantes Interview geführt. Darin berichtet Herr Stapf unter anderem, wie er zum Familienrecht kam und ob er sich mehr mit Scheidungen oder Kindschaftssachen befasst. Auch das Thema der „Online-Scheidung“ kommt zur Sprache. Viel Spaß dabei!

 

Das Interview mit Herrn RA Stapf

Anwalt für Familienrecht im Interview

Einführung

1. Woher kam Ihr Interesse für Jura / das Recht?

Das Jurastudium war anfänglich nicht meine erste Wahl. Das hat sich dann aber spätestens im Referendariat geändert und dann noch weiter verstärkt in der anwaltlichen Praxis. Heute kann ich mir nichts anderes mehr vorstellen.

 

2. Wie kam es zur Spezialisierung auf das Familienrecht?

Ich habe im Jahr 2003 die Kanzlei übernommen. Mein Vorgänger hat sich unter anderem auch mit Familienrecht beschäftigt. Das kam mir gerade recht, da mich im Laufe des Studiums und des Referendariat Familienrecht am meisten interessiert hat.

 

3. Wie haben Sie während der Pandemie den Kontakt zu Mandanten gehalten? Welche Rolle haben digitale Kommunikationswege für die Beratung gespielt (z.B. Skype oder Zoom)?

Der Erstkontakt findet entweder telefonisch oder per Mail statt. Die weitere Kontaktaufnahme wird dann zwischen den Mandanten und mir vereinbart. Das hängt allerdings auch vom aktuellen Coronageschehen ab. Prinzipiell sind mir persönliche Kontakte im Büro lieber. Es gibt aber auch Fälle, da kann die Kommunikation nur per Fernkommunikation geführt werden. Ich hatte mal einen Mandanten, der in Singapur lebt. Da geht nur Kontakt über Zoom o. ä. oder Telefon/Mail.

 

4. Würden Sie sagen, dass sich die coronabedingten Veränderungen in Ihrer Arbeitsweise auch langfristig auswirken und Sie ggf. auch in Zukunft verstärkt anwaltliche Online-Beratungen anbieten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Persönliche Kontakte sind mir lieber. Gerade in Familiensachen muss viel gesprochen werden.

 

Thema Familienrecht

 

RA Stapf Familienrecht
Herr RA Stapf ist auf das Familienrecht spezialisiert.

 

5. In welchem Bereich des Familienrechts beraten Sie am häufigsten (also etwa Scheidung, Umgang, Unterhalt usw.)?

Ich würde sagen, dass die meisten Fälle Kindschaftssachen sind, also den Umgang oder das Sorgerecht betreffen. Danach kommen die Scheidungsverfahren.

 

6. Sie bieten auf Ihrer Webseite die „Onlinescheidung“ an. Können Sie diese kurze erläutern und verraten, wie diese genutzt wird (etwa auch im Vergleich zur herkömmlichen Beratung in diesem Bereich)?

Der Begriff Onlinescheidung ist nicht ganz korrekt. Nur das Gericht scheidet die Ehe. Es gibt also nicht die Möglichkeit nicht bei Gericht zu erscheinen. Manche Mandanten nutzen das Formular, um mir ihre Daten schon vorab zuzusenden. Das spart dann im Besprechungstermin Zeit. Ganz selten und auch nur in einfach gelagerten Fällen, sehe ich die Mandanten erst in der mündlichen Verhandlung. Alles weitere wird dann telefonisch oder per Mail besprochen und zugeschickt, so zum Beispiel die Heiratsurkunde.

 

7. Welche Rolle spielen einvernehmliche / gütliche Lösungen in Ihrer Praxis? Gibt es Bereiche im Familienrecht, in denen die Angelegenheit besonders häufig gerichtlich entschieden wird oder in denen es besonders häufig zu gütlichen Einigungen kommt?

Im Grunde kommt es in Umgangsfällen fast immer zu Vergleichen, da dies der beste Lösungsweg ist. Aber auch bei Scheidungen kommt es vor, dass sich die Eheleute sehr einig sind und auch nur ein Anwalt im Spiel ist. Der andere Ehegatte ist dann nicht vertreten, bekommt aber alle notwendigen Unterlagen entweder von dem anderen Ehegatten zugesandt oder direkt vom Gericht. Mir ist es ein großes Anliegen, die Familiensachen möglichst einvernehmlich zu regeln. So beginnt jedes Mandat. Es endet aber nicht immer so. Wenn man sich nicht einigen kann, muss das Gericht entscheiden.

 

8.Gibt es einen familienrechtlichen Fall aus Ihrer Praxis, der Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben ist? Sofern Sie etwas darüber sagen dürfen: Worum ging es darin in etwa?

Dies sind die Fälle des sexuellen Missbrauchs. Mehr möchte ich nicht sagen. Ich bin sehr froh, dass ich in meiner bisherigen Laufbahn nur sehr wenig Fälle diesbezüglich hatte.

 

Allgemeinere Themen

9. In welchen Bereichen sehen Sie für die rechtliche Praxis noch Nachholbedarf? Haben Sie ein konkretes Beispiel (etwas aus dem Bereich der Digitalisierung)?

Seit einiger Zeit wird das besondere elektronische Anwaltspostfach genutzt und ab 2022 muss diese digitale Kommunikation zum Gericht und zwischen den Anwälten genutzt werden. Nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten, hat sich dieses System sehr gut etabliert und wird mit wachsender Begeisterung genutzt.

Ansonsten läuft bei mir vieles digital ab. Auf Papier möchte ich aber nicht ganz verzichten.

 

10. Sie sind online ja bereits sehr präsent. Welche Rolle spielt das Internet bzw. Ihr Online-Angebot für die Akquise neuer Mandanten?

Das ist bei mir das entscheidende Akquisemittel. Ich freue mich aber auch sehr über Empfehlungen.

 

Schlussbemerkung

Wir bedanken uns sehr bei Herrn RA Stapf für das interessante Interview. Wir freuen uns, dass Herr Stapf als erfahrener Anwalt für Familienrecht auch Besuchern und Nutzern von Lexoni als Ansprechpartner für familienrechtliche Fragen zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie ihn also gerne bei rechtlichen Anliegen in diesem Bereich.

 

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