Alkohol am Steuer – mit wie viel Promille darf man Auto fahren?

Alkohol am Steuer

 

Nach ein paar guten Gläsern Wein oder Bier fragen sich viele, mit wieviel Promille sie noch Auto fahren dürfen, ohne wegen Alkohol am Steuer belangt zu werden. Grundsätzlich raten wir Autofahrern – aufgrund der erhöhten Gefahren – von jeglichem Alkoholkonsum ab. Denn allzu oft führt Alkohol im Straßenverkehr zu Unfällen, weil Fahrer die Gefahren unterschätzen. Laut statista kam es allein im Jahr 2020 in Deutschland zu 31.540 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, was durchschnittlich mehr als 86 derartiger Unfälle pro Tag entspricht. Um die Gefahren von Alkohol hinter dem Steuer zu minimieren, hat der Gesetzgeber Promillegrenzen im Auto festgelegt. Wir klären Sie in diesem Artikel unter anderem darüber auf, welche Grenzen Sie beim Autofahren nach Alkoholgenuss beachten müssen, welche Strafen drohen und welche Sonderregelungen für Fahrer unter 21 bzw. Fahrer in der Probezeit gelten. Dabei werfen wir auch einen Blick über die deutsche Grenze und informieren Sie auch über die geltenden Promillegrenzen in Italien, Kroatien, Österreich und weiteren EU-Ländern.

 

Alkohol am Steuer
Bei Alkohol am Steuer stellt sich schnell die Frage nach der Fahrtüchtigkeit bzw. der Promillegrenze im Auto.

 

Promillegrenze im Auto – ab wie viel Promille darf man kein Auto mehr fahren?

In Deutschland gilt am Steuer – mit Ausnahme von Fahrern in der Probezeit – kein generelles Alkoholverbot. Allerdings gibt es mehrere Promillegrenzwerte, die es zu beachten gilt und die bei ihrem Erreichen zu unterschiedlichen Folgen für den Betroffenen führen. Den mitunter wichtigsten Wert stellt die Promillegrenze von 0,5 Promille dar. In § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVG) ist nämlich festgelegt, dass derjenige, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Von der eben besagten 0,5-Promillegrenze gibt es jedoch Ausnahmen. Nämlich immer dann, wenn sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille Ausfallerscheinungen wie extrem langsames Fahren, unnötiges Anhalten oder Fahren in Schlangenlinien zeigen. Dann ist der Fahrer ersichtlich bereits „relativ fahruntüchtig“, wobei dieses Vergehen eine Straftat in Form von Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB darstellt. Ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille handelt es sich – unabhängig von Ausfallerscheinungen – immer um eine Straftat gemäß § 316 StGB, denn ab dieser Promillegrenze handelt es sich um eine sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“.

 

Welche Promillegrenze gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit?

§ 24 c Abs. 1 StVG legt fest, dass für Fahrer in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot, also eine 0,0 Promillegrenze gilt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch sehr geringe Mengen Alkohol, also Promillewerte von unter 0,5 Promille, zu einer Beeinträchtigung des Fahrers im Straßenverkehr führen können. Diese Beeinträchtigungen können gerade bei Fahranfängern, die sich ohnehin zunächst erst an das Autofahren gewöhnen müssen, die Gefahren zusätzlich erhöht.

Ein weiterer Aspekt dürfte sein, dass Fahranfänger erst gar nicht auf die Idee kommen sollen, auch nur ein wenig Alkohol zu trinken und anschließend Auto zu fahren. Im besten Fall diszipliniert der Gesetzgeber den Fahrer hierdurch über die Probezeit hinaus. Im Übrigen gilt auch für Bus- und Taxifahrer sowie weitere Berufskraftfahrer immer eine Null-Promillegrenze.

 

Alkohol am Steuer in Deutschland – welche Strafe droht?

Wenn Sie betrunken Auto fahren drohen Ihnen empfindliche Strafen verschiedener Art. Handelt es sich bei der Trunkenheitsfahrt um eine Ordnungswidrigkeit, so drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Handelt es sich um eine Straftat, kann neben Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Die zu verhängenden Strafen werden über die Ermächtigung des Verkehrsministeriums in § 26a Abs. 1 StVG in einem Bußgeldkatalog festgelegt, wobei hiernach regelmäßig Folgendes gilt:

 

Beispiel 1: Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit, also zwischen 0,5 und 1,09 Promille (ohne Ausfallerscheinungen): 

        • 500 Euro
        • 2 Punkte in Flensburg
        • 1 Monat Fahrverbot

 

Beispiel 2: Alkohol am Steuer als Straftat, also zwischen 0,3 und 1,09 Promille mit Ausfallerscheinungen oder über 1,1 Promille:

        • Geldstrafe (auch Freiheitsstrafe möglich)
        • 3 Punkte in Flensburg
        • Mind. 6 Monate Führerscheinentzug

 

Ab 1,6 Promille wird bei Alkohol am Steuer immer eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Hintergrund dieser Anordnung ist, dass bei solch hohen Promillewerten die Vermutung eines dauerhaften Alkoholproblems nahe liegt. Im Rahmen der MPU soll dies genauer untersucht werden, damit die zuständigen Behörden um zur Verhinderung von Wiederholungstaten weitere Anordnungen treffen können. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2021, soll eine MPU bei einem BAK-Wert von unter 1,6 Promille zudem angeordnet werden, wenn keine Ausfallerscheinungen vorliegen, da gerade diese Tatsache für eine Alkoholgewöhnung spreche und eine erhöhte Wiederholungsgefahr begründe (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2021 – 3 C 3.20).

 

Wie lange werden Strafen wegen Alkohol am Steuer gespeichert?

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr werden im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Es gelten grundsätzlich unterschiedliche Speicher- bzw. Tilgungsfristen, je nachdem ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. Werden Sie wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB verurteilt, handelt es sich dabei um eine Straftat, für die gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3a) StVG eine zehnjährige Tilgungsfrist gilt. Für eine alkoholbedingte Ordnungswidrigkeit am Steuer gilt gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2b) StVG eine Tilgungsfrist von fünf Jahren.

 

Was passiert, wenn man mit 0,5 Promille angehalten wird?

Wenn Sie von der Polizei mit 0,5 Promille hinter dem Steuer angehalten werden, kommt es hinsichtlich der auf Sie zukommenden Folgen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Haben Sie keinen Unfall verursacht und zeigen Sie keine Ausfallerscheinungen, also hat die Polizei maßgeblich erst durch die Atem- bzw. Blutalkoholkontrolle Ihre Alkoholisierung erkannt, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit den oben beschriebenen Strafen. Es kann sich jedoch bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch um eine Straftat handeln, sodass Ihnen – wie oben beschrieben – noch gravierendere Folgen als bei einer Ordnungswidrigkeit drohen.

Werden Sie bereits zum zweiten oder dritten Mal mit 0,5 Promille am Steuer angehalten, so erhöht sich das Bußgeld im Übrigen auf 1.000 bzw. 1.500 Euro und es wird ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Zusätzlich erhalten Sie jedes Mal auch zwei weitere Punkte in Flensburg.

 

 

Tipp: Wenn Sie sich auch für die Frage interessieren, wann ich wieder Auto fahren darf, wenn ich gekifft habe, dann klicken Sie sich gerne mal rein. Und wenn Sie Rechtsanwälte für Strafrecht, beispielsweise Anwälte für Strafrecht in Pforzheim, suchen, dann werden Sie hier ebenfalls fündig.

 

 

Was gilt für Alkohol am Steuer unter 21 Jahren?

Für Alkohol am Steuer unter 21 Jahren gilt gem. § 24c Abs. 1 StVG eine Null-Promillegrenze, also ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer. Gleiches gilt – wie oben bereits erläutert – für Fahranfänger in der Probezeit. Oft sind Fahranfänger ohnehin auch unter 21 Jahre alt, so dass sie beide Kriterien erfüllen. Eine Differenzierung wird jedoch nur relevant, wenn Fahranfänger bereits aus der Probezeit raus sind, aber weiterhin das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (s. Beispiel 1).

Beispiel 1: Tobias besteht pünktlich zu seinem 18. Geburtstag die Führerscheinprüfung und erhält den Führerschein. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Damit ist Tobias bereits zu seinem 20. Geburtstag aus der Probezeit raus. Aufgrund der Regelung des § 24c Abs. 1 StVG gilt für Andreas jedoch bis zu seinem 21. Geburtstag dennoch weiterhin die Null-Promillegrenze.

Beispiel 2: Sonja macht ihren Führerschein erst mit 43. Auch für sie gilt als Fahranfängerin eine Probezeit von zwei Jahren, währenddessen eine Null-Promillegrenze hinter dem Steuer vorgeschrieben ist.

 

Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer unter 21?

Werden Sie unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt, so gelten besondere Regelungen bzw. Strafen. Sie erhalten ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Zudem verlängert sich Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre und Sie werden verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen, welches Sie freilich noch selbst bezahlen müssen.

 

Mit wieviel Bier darf ich noch Auto fahren?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn sie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Jeder Mensch verarbeitet Alkohol je nach getrunkener Menge und seinem Körpergewicht anders, wobei auch zwischen Männern und Frauen generell Unterschiede bestehen. Denn Männer (ca. 68 %) und Frauen (ca. 55 %) haben einen unterschiedlichen Anteil von Körperflüssigkeit am Körpergewicht. Auch der Abbau von Alkohol im Blut ist nicht bei jedem Menschen gleich, sodass dabei nur von Richtwerten ausgegangen werden kann.

Anhaltspunkte für die Berechnung des eigenen Blutalkohols kann die „Widmark-Formel“ liefern, die nach einem schwedischen Chemiker benannt ist. Laut dieser Formel lässt sich die Blutalkoholkonzentration (BAK) wie folgt berechnen:

BAK (in Promille) = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit)

Beim Anteil der Körperflüssigkeit gilt – wie oben bereits erwähnt – bei Männern ein Faktor von 0,68 und bei Frauen von 0,55. Für die Berechnung der aufgenommenen Alkoholmenge in Gramm finden Sie eine Formel bzw. Tabellenangaben zu beliebten Getränken im Internet. Bei einer kleinen Flasche Bier (0,33 l) ist beispielsweise von einer Alkoholmenge von ca. 13 Gramm auszugehen.

Beispiel 1: Ein 90-Kilo schwerer Mann trinkt drei kleine Flaschen Bier (0,33 l). Nach der Widmark-Formel hat er damit eine BAK von 0,64 Promille.

Beispiel 2: Eine 60-Kilo schwere Frau trinkt drei kleine Flaschen Bier (0.33 l). Nach der Widmark-Formel hat sie damit eine BAK von 1,18 Promille.

Wie Sie sehen, erreicht die Frau aufgrund des geringeren Gewichts und des geringeren Anteils an Körperflüssigkeit einen deutlich höheren Promillewert. Beide liegen zudem hinsichtlich ihres Promillewerts über entscheidenden Grenzen, nämlich der Mann über 0,5 Promille und die Frau sogar über 1,1 Promille, also im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit. Auf die Berechnung nach der Widmark-Formel dürfen Sie sich jedoch nicht exakt verlassen, denn die BAK wird auch von zusätzlichen Faktoren wie der Trinkzeit, der Trinkgeschwindigkeit, dem Mageninhalt sowie der individuellen Geschwindigkeit des Alkoholabbaus beeinflusst.

 

Kann ich nach zwei Maß Bier noch Autofahren?

Vor vielen Jahren äußerte sich der damalige Ministerpräsident von Bayern, Günther Beckstein, bei einer Veranstaltung darüber, dass man nach dem Genuss von zwei Maß, also insgesamt zwei Litern Bier (!) noch fahrtüchtig sei, wenn man die zwei Maß über einen Zeitraum von mehreren Stunden konsumiere. Diese Behauptung löste zum damaligen Zeitpunkt ein großes Presseecho aus und es wurden Rücktrittsforderungen laut. Wir können uns in diesem Zusammenhang nur allen bereits damals erfolgten Warnungen anschließen und Ihnen mitteilen, dass Sie nach zwei Maß Bier auf gar keinen Fall mehr fahrtüchtig sind, egal ob Sie in Bayern wohnen oder nicht (s. auch oben die Beispiele für Berechnungen nach der Widmark-Formel).

 

Darf ich während des Autofahrens ein Bier trinken?

Tatsächlich ja. Denn es existiert keine gesetzliche Regelung, die den Konsum von Alkohol während der Fahrt grundsätzlich verbietet. Rechtlicher Maßstab ist lediglich die gemessene Blutalkoholkonzentration, gegebenenfalls in Kombination mit etwaigen Ausfallerscheinungen. Vorausgesetzt natürlich, Sie sind nicht unter 21 Jahre alt oder befinden sich nicht in der Probezeit. So oder so können wir nur noch einmal betonen, dass wir von jeglichem Alkoholkonsum als Autofahrer aufgrund der erhöhten und nicht kalkulierbaren Risiken strikt abraten!

 

Hat Alkohol am Steuer Auswirkungen auf meine Kfz-Versicherung?

Ja. Sie sollten die Risiken von Alkohol am Steuer auch in Bezug auf die Versicherungsleistungen nicht unterschätzen. Denn einer Versicherung steht es frei, im Falle eines Unfalls bereits ab 0,3 Promille die Versicherungsleistung zu kürzen.  Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag mit dem Kfz-Versicherer.

Generell ist zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung zu unterscheiden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden von Dritten, also insbesondere den Schäden des Unfallgegners auf. Zwar wird die Versicherung dem Dritten den Schaden auch im Falle eines alkoholbedingten Unfalls zunächst ersetzen, allerdings wird Sie bei Ihnen Regress nehmen und sich – je nach Umständen des Einzelfalls – einen wesentlichen Teil der ausgezahlten Versicherungssumme zurückholen.

Die Kaskoversicherung betrifft dagegen Ihre eigenen Schäden, sodass die Versicherungen hier noch deutlich restriktiver vorgehen können. Je nach Grad Ihrer Alkoholisierung bzw. Ihres Verschuldens am Unfall, wird die Versicherung Ihre eigenen Schäden nur zum Teil oder gar nicht übernehmen. Das kann für Sie freilich einen ganz erheblichen finanziellen Nachteil darstellen.

 

Promillegrenzen in Italien, Kroatien, Österreich und anderen EU-Ländern

In Italien, Kroatien und Österreich gilt im Auto ebenfalls eine Promillegrenze von 0,5. Allerdings fallen die Bußgelder teils noch höher aus als in Deutschland, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. In Kroatien beginnen die Bußgelder bei einem Verstoß bei 400 Euro, in Frankreich sogar erst bei 530 Euro. Eine Null-Promillegrenze gilt dagegen in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien.

 

Zusammenfassung – Alkohol am Steuer bzw. Promillegrenze im Auto

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Alkohol am Steuer generell vermieden werden sollte, auch dann, wenn Sie beispielsweise unter dem 0,5-Promillegrenzwert bleiben. Denn bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können Sie beim Auftreten von Ausfallerscheinungen strafrechtlich belangt werden und zudem kann Ihre Kfz-Versicherung die Leistung bei einem Unfall kürzen. Ein gewisses Risiko fährt bei Alkohol hinter dem Steuer also auch bei niedrigen Promillewerten mit. Ab dem Grenzwert von 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) handelt es sich immer um eine Straftat. Die Strafen fallen dabei regelmäßig sehr empfindlich aus. Zudem lässt sich – trotz theoretischer Berechnungsmöglichkeit durch die Widmark-Formel – keine rechtssichere Prognose darüber treffen, nach welcher Menge Alkohol Sie noch fahrtüchtig sind.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten verschärfte Bedingungen mit einer Null-Promille-Grenze und drastischen Sanktionen, selbst bei geringen Verstößen. Im EU-Ausland gilt in vielen Ländern ebenfalls die 0,5 Promillegrenze (z.B. Italien, Österreich), in einigen Ländern ist Alkohol am Steuer jedoch auch gänzlich untersagt.

 

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie direkt mit dem Autor dieses Artikels, Herrn Rechtsanwalt Obergfell, Kontakt auf.

 

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