Die Scheidung online einreichen und damit Zeit und Geld sparen. Das hört sich für Scheidungswillige sehr praktisch an. Doch geht das überhaupt und wenn ja, wie? Und brauche ich trotz Online Scheidung einen Anwalt? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung zu dem Thema hier beantworten. Zudem steht Rechtsanwältin Dreßler aus Hamburg als Expertin für Familienrecht bei Lexoni auch für Fragen im persönlichen Kontakt zur Verfügung.
Kann man eine Scheidung online einreichen bzw. beantragen?
Grundsätzlich ja. Aber wie funktioniert eine Scheidung online? Eine Scheidung online einzureichen bzw. zu beantragen bedeutet, dass der Kontakt zu dem im Scheidungsverfahren beratenden Scheidungsanwalt online hergestellt wird die Kommunikation mit dem Anwalt online per E-Mail bzw. auch per Telefon und Brief abläuft. Somit sind regelmäßig keine persönlichen Termine mit dem Anwalt nötig. Zudem können die notwendigen Unterlagen jederzeit und auch von jedem Ort aus eingereicht werden. Dies hat insbesondere auch Vorteile, wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt. In diesem Fall soll der im Ausland lebende Ehepartner grundsätzlich auch gem. § 128 Abs. 3 FamFG von einem Richter vor Ort angehört werden können. Ferner sollte der beratende Anwalt – wie die Autorin dieses Beitrags – auf internationales Familienrecht spezialisiert sein.
Auch bei einer Online Scheidung müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Hierzu gehören nach deutschem Recht insbesondere eine gescheiterte Ehe (vgl. § 1565 Abs. 1 BGB), der Vollzug des Trennungsjahres (vgl. § 1566 Abs. 1 BGB) sowie ein ordnungsgemäßer Antrag auf Ehescheidung beim für Sie zuständigen Familiengericht, der nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden kann (vgl. § 114 Abs. 1 FamFG).
Zu beachten ist dabei auch, dass der eigentliche Scheidungstermin vor Gericht in aller Regel nicht online stattfindet. Denn die Gerichte lassen online-Verhandlungen bis dato nur in Ausnahmefällen zu. Dies bedeutet, dass beide Parteien beim Scheidungstermin grundsätzlich persönlich anwesend sein müssen (vgl. § 128 Abs. 1 FamFG). Ausnahmen machen die Gerichte hiervon nur manchmal.
Ist eine Online Scheidung schnell und günstig bzw. kostenlos?
Eine Online Scheidung ist nicht kostenlos, da wie bei der herkömmlichen Scheidung sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren anfallen. Tatsächlich ist eine Online Scheidung auch nicht günstiger als eine herkömmliche Scheidung. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Anwalts- und Gerichtsgebühren gesetzlich festgelegt sind und keine speziellen kostenrechtlichen Regelungen für Online Scheidungen bestehen. Nach der Vorgabe des Gesetzes darf ein Anwalt beispielsweise keine geringeren Gebühren abrechnen als gesetzlich festgelegt. Gleiches gilt für die Gerichtskosten, denn sie sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) einheitlich deutschlandweit für alle Familiengerichte festgelegt.
Die tatsächliche Höhe der Kosten im Einzelfall richtet sich nach dem Verfahrenswert. Der Verfahrenswert wird am Ende des Scheidungsverfahrens vom zuständigen Familiengericht durch Beschluss festgesetzt. Bei der Bemessung des Verfahrenswertes hat sich das Gericht an den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten zu orientieren.
Dennoch lassen sich bei einer Online Scheidung durchaus Kosten einsparen. Die Kommunikation sowie die Übermittlung der relevanten Dokumente erfolgt ausschließlich online. Hierdurch können sowohl Kopier- und Portogebühren als auch Kosten für An- und Abfahrt zu persönlichen Terminen mit dem Anwalt gespart werden. Auch kann durch eine Online Scheidung die Dauer des Verfahrens reduziert werden. Indem die Unterlagen für die Scheidung überall und jederzeit online eingereicht werden können, entfallen vor allem Postlaufzeiten und der zeitliche Vorlauf für persönliche Beratungstermine mit dem Anwalt. Letztlich richten sich die Dauer und Kosten einer Scheidung jedoch insbesondere auch danach, ob die Scheidung im Einzelfall streitig oder einvernehmlich erfolgt. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Online Scheidung oder eine herkömmliche Scheidung handelt.
Was kostet eine Online Scheidung?
Unbeschadet der bereits genannten Sparmöglichkeiten bei der Online Scheidung kostet sie in Bezug auf die Anwalts- und Gerichtsgebühren das gleiche wie eine herkömmliche Scheidung. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrenswert. Der Verfahrenswert richtet sich wiederum nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten im Einzelfall. Einfluss auf den Verfahrenswert hat auch, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist oder nicht. Eine allgemeinverbindliche Kostenberechnung einer (Online) Scheidung ist daher nicht möglich. Zur Veranschaulichung bieten wir Ihnen folgend jedoch zwei Beispiele:
Beispiel 1: Bei einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von lediglich 3.000 € betragen die Gesamtkosten der streitigen Scheidung, also Gerichtsgebühren nach dem FamGKG sowie Anwaltsgebühren für zwei Anwälte nach dem RVG 1.606,50 €. Im Falle der einvernehmlichen Scheidung betragen die Gesamtkosten bei gleichem Verfahrenswert nur 922,25 €, weil nur ein Anwalt zu zahlen ist.
Beispiel 2: Bei einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von 80.000 € betragen die Gesamtkosten der streitigen Scheidung, also Gerichtsgebühren nach dem FamGKG sowie Anwaltsgebühren für zwei Anwälte nach dem RVG, 10.506,26 €. Im Falle der einvernehmlichen Scheidung betragen die Gesamtkosten bei gleichem Verfahrenswert nur 6.118,13 €, weil nur ein Anwalt zu zahlen ist.
Wenden Sie sich zur Berechnung der (voraussichtlichen) Kosten Ihrer Scheidung gerne vertraulich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht.
Kann man die Scheidung online auch ohne Anwalt einreichen?
Nein, das ist nicht möglich. Denn vor den Familiengerichten besteht gem. § 114 Abs. 1 FamFG ein sogenannter Anwaltszwang.
In § 114 FamFG heißt es dazu:
„Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.“
Sie sind also nach dem Gesetz darauf angewiesen, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser gesetzliche Anwaltszwang, wonach eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist, gilt auch für die Online Scheidung.
Ist auch eine einvernehmliche Scheidung online möglich?
Ja. Gerade für den Fall einer einvernehmlichen Scheidung bietet sich eine Online Scheidung an. Denn oft lassen sich Ehegatten in diesen Fällen lediglich aus zeitlichen oder räumlichen Gründen nicht scheiden. Beispielsweise weil man keine Lust hat, einen Anwalt zu suchen, der passende Anwalt nicht vor Ort tätig ist oder ein Ehegatte weiter weg bzw. im Ausland wohnt.
Generell besteht der Hauptvorteil einer einvernehmlichen Scheidung darin, dass eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht entfällt. Dann reicht es, wenn einer der Ehegatten einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung durchführt. In diesem Fall braucht der andere Ehegatte nicht zwingend einen Anwalt. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Zusammenfassung
Wer die Scheidung online einreicht, kann – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – Zeit und Geld sparen. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind bei der Online Scheidung jedoch die gleichen wie bei der herkömmlichen Scheidung. Sie richten sich nach dem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert im Einzelfall. Hauptvorteile der Online Scheidung sind die schnellere und unkompliziertere Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt sowie die leichtere Übermittlung von Dokumenten. Beides spart Zeit. Eine einvernehmliche Online Scheidung ist ebenso möglich und in den meisten Fällen sogar ausdrücklich zu empfehlen. Auch bei einer Online Scheidung geht es jedoch nicht ohne Anwalt. Aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwangs kann nur ein Anwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Weiterer Vorteil der Online Scheidung ist, dass auch ein möglicherweise nicht bei Ihnen vor Ort ansässiger Anwalt für Familienrecht – wie Rechtsanwältin Dreßler aus Hamburg – die Scheidung bundesweit durchführen kann.