Sonderurlaub bei Geburt – was steht Ihnen zu?

Sonderurlaub bei Geburt

 

Die Geburt eines Kindes ist für Eltern ein wunderschönes und einschneidendes Lebensereignis, so dass ein Anspruch auf Sonderurlaub bei einer Geburt eigentlich selbstverständlich erscheinen sollte. Doch gibt es auch Sonderurlaub bei Geburt für Väter im Jahr 2022? Denn soviel sei verraten: Mütter und Väter werden beim Sonderurlaub rechtlich nicht gleich behandelt. Ob auch dem Vater Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes zusteht und wie lange ein Elternteil Urlaub nehmen kann, erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

 

 

Ist Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes gesetzlich vorgesehen?

Grundsätzlich ja. Allerdings gelten für Mütter und Väter für den Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes unterschiedliche Regelungen. Der Anspruch der Mutter auf eine Schutzfrist vor und nach der Geburt erfolgt bereits aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Für Väter existieren bislang – bei Geburt eines Kindes im Jahr 2022 oder früher – keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen. Es wurde daher auf den allgemeinen Anspruch auf Sonderurlaub für Arbeitnehmer nach § 616 BGB zurückgegriffen. Allerdings plant der Gesetzgeber noch im Jahr 2022 für Väter eine gesetzliche Regelung auf Sonderurlaub. Danach soll Vätern nach der Geburt zukünftig eine voll bezahlte zweiwöchige Auszeit zustehen.

 

Wie viele freie Tage stehen der Mutter bei Geburt zu?

Auf Mütter findet im Regelfall – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen (vgl. § 1 Abs. 3 MuSchG) – das Mutterschutzgesetz Anwendung. Die der Mutter zustehende arbeitsfreie Zeit wird als „Mutterschutz“ oder „Mutterschaftsurlaub“ bezeichnet. Rechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um „Urlaub“, sondern um ein Beschäftigungsverbot. Denn Sinn und Zweck des Gesetzes ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 MuSchG der Schutz der Gesundheit der Mutter und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 MuSchG gilt vor dem Termin der Entbindung bereits eine sechswöchige Schutzfrist, währenddessen der Arbeitgeber die werdende Mutter nicht beschäftigen darf. § 3 Abs. 2 S. 1 MuSchG legt fest, dass nach der Entbindung eine Schutzfrist von acht Wochen gilt, während der die Mutter nicht beschäftigt werden darf. Im Einzelfall (z.B. Früh- oder Mehrlingsgeburten) kann sich die Schutzfrist nach der Entbindung auch auf zwölf Wochen verlängern (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2 MuSchG).

 

Sonderurlaub bei Geburt
Sowohl für die Mutter als auch den Vater stellt sich bei einer Geburt die Frage, ob und wie viel Sonderurlaub gesetzlich vorgesehen ist.

 

Vaterschaftsurlaub – wie lange hat der Vater nach der Geburt frei?

Der sogenannte „Vaterschaftsurlaub“ – auch „Väterfreistellung“ genannt – ist bis zum Jahr 2022 bei Geburt eines Kindes gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen. Vorrangig gelten dabei entsprechende Regelungen hierzu im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen (z.B. IG Metall) oder Betriebsvereinbarungen. Im Übrigen wurde auf die allgemeine gesetzliche Vorschrift für Sonderurlaub von Arbeitnehmern nach § 616 BGB zurückgegriffen.

Seit 20. Juni 2019 gilt jedoch eine EU-Richtlinie (2019/1158) zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die einen Sonderurlaub von zehn Arbeitstagen für Väter vorsieht. Ab wann soll der Anspruch auf Sonderurlaub für Väter bei Geburt des Kindes also bestehen? Noch im Jahr 2022 soll der Sonderurlaub für Väter von zwei Wochen ab dem Tag der Geburt gesetzlich verankert werden. Der deutsche Gesetzgeber ist jedenfalls verpflichtet, die Richtlinie bis Herbst 2022 in nationales Recht umzusetzen.

Die angesprochenen Regelungen für Sonderurlaub von Vätern in Form des Vaterschaftsurlaubs gelten im Übrigen bei jeder Geburt eines Kindes, ganz unabhängig davon, ob es sich um die Geburt des ersten, zweiten oder dritten Kindes handelt.

 

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater – wann gilt § 616 BGB?

Bislang wurde für Väter – bei Fehlen von vertraglichen Vereinbarungen aus Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen – die Regelung des § 616 BGB für Sonderurlaub bei Geburt des Kindes herangezogen. § 616 enthält eine Regelung für eine vorübergehende Verhinderung der Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen, wobei es sich um eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ handeln muss (vgl. § 616 S. 1 BGB). Im Einzelnen wurde die Regelung durch die Rechtsprechung konkretisiert.

Das Bundesarbeitsgericht entschied im Jahr 2001, dass die Geburt einen persönlichen Grund für einen Tag Sonderurlaub darstelle. Sofern überdies in einem Tarifvertrag der Sonderurlaub auf verheiratete Paare bzw. Paare, die in eingetragener Lebensgemeinschaft leben, beschränkt sei, stelle dies keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar (vgl. BAGUrteil vom 18.01.2001 – 6 AZR 492/99). Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Sonderurlaub eines nicht verheirateten Beamten hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1998 mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats ), Beschluß vom 1. 4. 1998 – 2 BvR 1478–97).

Achtung: Der Anspruch auf Sonderurlaub aus § 616 BGB kann im Einzelfall im Arbeitsvertrag vertraglich abbedungen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine individuell ausgehandelte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, denn eine vorformulierte Vertragsklausel (AGB) verstößt im Regelfall gegen das Verbot der unangemessenen Benachteiligung aus § 307 BGB.

 

 

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Wann können Väter Sonderurlaub bei Geburt nehmen?

Arbeitnehmer stellen sich die Frage, wann sie den Sonderurlaub bei Geburt nehmen können bzw. dürfen. Dabei kommt es darauf an, aus welcher Regelung der Anspruch auf Sonderurlaub im Einzelfall hervorgeht. Für Tarifverträge hat die Rechtsprechung – abhängig vom Wortlaut der Regelung im konkreten Fall – entschieden, dass der Sonderurlaub nicht am Tag der Geburt genommen werden müsse. Ausreichend dürfte ein gewisser zeitlicher Zusammenhang mit der Geburt sein, da der Sonderurlaub nach dem Wortlaut der streitgegenständlichen Regelung nicht „wegen der Geburt“, sondern „aus Anlass der Niederkunft“ erfolge (hierzu BAGUrteil vom 18.01.2001 – 6 AZR 492/99, LAG KölnUrteil vom 28.04.2011 – 6 Sa 91/11)

Bei fehlender vertraglicher Regelung (vgl. § 616 BGB) dürfte es auf den konkreten Tag der Geburt des Kindes sowie darauf ankommen, dass an diesem Tag auch tatsächlich gearbeitet werden würde. Dies kann dazu führen, dass einem Vater, der von Montag bis Freitag arbeitet, bei der Geburt des Kindes am Wochenende kein Anspruch auf Sonderurlaub zusteht und er den Sonderurlaub auch nicht am darauffolgenden Montag nachholen kann. Bei Unklarheiten diesbezüglich sollten Sie zuerst bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen und bei weiteren Zweifeln einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

 

Zusammenfassung

Die Frage nach dem Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes stellt sich vor allem für Väter, denn für Mütter gelten Schutzfristen in Form von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz. Vätern kann ein Sonderurlaub nach dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zustehen. Subsidiär gilt die gesetzliche Regelung des § 616 BGB, wobei dieser vertraglich im Ausnahmefall auch abbedungen werden kann. Wann der Sonderurlaub genommen werden muss bzw. kann, ist abhängig vom Einzelfall. Im Jahr 2022 soll im Hinblick auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 für Väter ein (voll bezahlter) Sonderurlaub von zwei Wochen nach der Geburt in Deutschland gesetzlich umgesetzt werden.

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