Darf ich über mein Gehalt sprechen?

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Im Vergleich zu vielen anderen Ländern wird in Deutschland meist wenig über das Gehalt gesprochen. Dafür kann es sicher mehrere Gründe geben. Doch darf ich in Deutschland vielleicht überhaupt nicht über mein Gehalt sprechen? Droht bei Zuwiderhandlung vielleicht sogar eine Abmahnung oder Kündigung? Auf diese und weitere Fragen, u.a. wer Ihr Gehalt sehen darf und ob Ihr Chef Ihr Gehalt verraten darf, gehen wir ausführlich in diesem Artikel ein.

 

 

Ist das Gehalt ein Betriebsgeheimnis?

Nein, die Rechtsprechung sieht das Gehalt nicht als Betriebsgeheimnis bzw. Geschäftsgeheimnis an (vgl. u.a. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 2009 – 2 Sa 237/09). Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 – beruhend auf einer europäischen Richtlinie – wird rechtlich nicht mehr zwischen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterschieden. Denn das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) definiert den Begriff des Geschäftsgeheimnisses (vorwiegend kaufmännische Unternehmensinformationen) in § 2 GeschGehG weit, sodass auch Betriebsgeheimnisse (vorwiegend technische Unternehmensinformationen) unter den Begriff gefasst werden können.

 

Ist es ein Kündigungsgrund, wenn man über sein Gehalt spricht?

Nein. Wie bereits oben dargelegt, handelt es sich beim Gehalt nicht um ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis. Auch sind bestimmte Klauseln in Arbeitsverträgen, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über sein Gehalt verpflichten, nach der Rechtsprechung unwirksam. Denn sie benachteiligen den Arbeitnehmer insofern unangemessen, dass er bei Verschwiegenheit über sein Gehalt auch keine Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung geltend machen kann (so LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 2009 – 2 Sa 237/09). Sie dürfen Ihr Gehalt also öffentlich machen und somit auch erfahren, was Ihre Kollegen verdienen. Was erlaubt ist, kann freilich auch keinen Kündigungsgrund darstellen.

Sie können also auch erfahren, was Ihre Kollegen verdienen, wenn Sie mit ihnen darüber sprechen. Natürlich hat ein Kollege aber auch das Recht, Ihnen eine Auskunft zu verweigern. Denn Sie dürfen zwar über Ihr eigenes Gehalt sprechen, wenn Sie das möchten, haben aber keinen Anspruch darauf, das Gehalt eines bestimmten Kollegen zu erfahren. Jeder Arbeitnehmer entscheidet demnach selbst, sein Gehalt öffentlich zu machen oder eben nicht.

 

Darf ich über mein Gehalt sprechen?
Gehälter stellen sensible Informationen dar. Doch ein Arbeitnehmer darf selbst entscheiden, wie er mit Informationen zu seinem Gehalt umgeht.

 

Wer darf mein Gehalt sehen?

Nur bestimmte Personen bzw. Personengruppen. Sie selbst dürfen Ihr Gehalt zwar öffentlich machen, aber das ist Ihre freie Entscheidung. Natürlich darf nicht jeder Ihr Gehalt ohne Ihr Zutun einsehen. Zu den berechtigten Personen zählen jedenfalls Ihr Chef, mit dem Sie ohnehin über Ihr Gehalt reden bzw. verhandeln. Auch die für Sie zuständige Personalabteilung darf Ihr Gehalt sehen.

Darüber hinaus steht dem Betriebsrat – abgeleitet aus § 80 Abs. 2 S. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – ein Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten der Mitarbeiter zu. Das Einsichtsrecht ist dabei auch nicht auf anonymisierte Bruttoentgeltlisten beschränkt (so BAG, Beschluss vom 7.5.20191 ABR 53/17). Auch dem Personalrat steht ein Einsichtsrecht zu (BVerwG, Beschluss vom 16. 5. 20126 PB 2/12). Weiteren Personengruppen ist die Einsicht in Ihr Gehalt durch den Datenschutz im Regelfall verwehrt.

 

Was passiert, wenn man über sein Gehalt spricht?

Nichts, denn Sie dürfen Ihr Gehalt diskutieren bzw. mit Kollegen und Freunden über Ihr Gehalt sprechen. Entsprechende Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Auch handelt es sich beim Gehalt um kein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis, dessen Offenbarung sogar unter Strafe steht und zudem zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie nach sich zieht (vgl. Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen). Auch eine Abmahnung kommt dementsprechend nicht in Betracht.

 

Darf mein Chef mein Gehalt verraten?

Nein, dem steht der Datenschutz entgegen. Beim Gehalt handelt es sich um sensible Daten, über die Sie selbst verfügen können und sollen. Dementsprechend müssen auch alle anderen Personen (z.B. Personalabteilung), die mit Gehaltsinformationen über Mitarbeiter in Berührung kommen, die Daten gemäß der aktuellen Datenschutzgesetze behandeln.

Das bedeutet vor allem Verschwiegenheit über die Gehälter und zum anderen auch eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Daten. So dürfen entsprechende Gehaltsdaten nicht ohne Zugriffsschutz auf Unternehmensrechnern gespeichert werden und die Personalerin sollte auch Gehaltsakten über Mitarbeiter nicht einfach in der Mensa für alle einsehbar herumliegen lasen. Die Einhaltung des Datenschutzes wird von den zuständigen Datenschutzbehörden überwacht. Bei Verstößen können gegen Unternehmen empfindliche Ordnungsgelder verhängt werden.

 

 

Tipp: Wenn Sie sich auch für alle Fragen rund um den Nachtzuschlag für Arbeitnehmer interessieren, dann klicken Sie sich auch dort gerne mal rein.

 

 

Entgelttransparenzgesetz – was bedeutet das?

Das sogenannte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) trat im Jahr 2017 in Kraft. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, für mehr Transparenz bei den Gehältern zu sorgen und eine Ungleichbezahlung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und für die Zukunft zu verhindern. Um diesem Zweck gerecht zu werden und die Vergleichbarkeit der Gehälter zu gewährleisten, besteht nun nach dem Entgelttransparenzgesetz ein Auskunftsanspruch gemäß § 10 EntgTranspG darauf, nach welchen Kriterien Mitarbeiter bezahlt werden.

Der Auskunftsanspruch besteht nach § 16 EntgTranspG auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Der Auskunftsanspruch bezieht sich jedoch nicht darauf, das Gehalt von einem ganz bestimmten Kollegen zu erfahren. Dafür müssten Sie ihn weiterhin selbst fragen, wobei er entscheiden darf, ob er Ihnen hierüber Auskunft gibt oder nicht. .

 

Darf ich über meinen Arbeitsvertrag generell sprechen?

Es kommt auf den Inhalt an. Allgemeine Dinge wie die ihre wöchentliche Arbeitszeit, die Laufzeit ihres Vertrages und – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – den Namen ihres Arbeitgebers dürfen Sie jederzeit kundtun und mit Freunden und Familie darüber sprechen. Gleiches gilt – wie oben gezeigt – für das Gehalt. Nicht sprechen dürfen Sie jedoch über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (siehe § 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen). Letzteres gilt ganz unabhängig davon, ob sich eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag findet oder nicht. Denn das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist allgemeingültig und die Veröffentlichung von derartig sensiblen Informationen steht jederzeit unter Strafe.

 

Zusammenfassung

Ich darf in Deutschland jederzeit über mein Gehalt sprechen. Denn beim Gehalt handelt es sich nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, dessen Veröffentlichung gesetzlich unter Strafe steht. Auch entsprechende Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen in Bezug auf das Gehalt sind unwirksam. Der Chef bzw. Arbeitgeber darf aus Datenschutzgründen Ihr Gehalt jedoch nicht einfach verraten bzw. veröffentlichen. Nur bestimmte Abteilungen und Kollegen (z.B. Personalabteilung, Rechnungswesen) dürfen bzw. müssen Gehälter aufgrund Ihrer Tätigkeit einsehen. Diese Mitarbeiter sind aber selbst wiederum zur Verschwiegenheit über die Gehälter verpflichtet.

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