Viele Deutsche widmen sich am Sonntag der Haus- und Gartenarbeit, wozu bohren, hämmern und saugen gehören. Doch ist bohren oder saugen sonntags überhaupt erlaubt? Das richtet sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls. Wir klären Sie darüber auf, worauf es ankommt und welche Strafe gegebenenfalls droht, wenn Sie am Sonntag laut bohren oder hämmern. Dabei gehen wir auch auf die Regelungen in einzelnen Bundesländern wie Hamburg, NRW oder Niedersachsen ein.
Staubsaugen am Sonntag – erlaubt oder Ruhestörung?
Grundsätzlich ist Staubsaugen auch am Sonntag erlaubt. Eine gesetzliche Regelung, die das Staubsaugen am Sonntag verbietet, gibt es nicht. Saugen bleibt auch dann erlaubt, wenn an Ihrem Wohnort eine ganztägige Sonntagsruhe von 0 Uhr bis 24 Uhr einzuhalten ist. Die Sonntagsruhe kann auf landesrechtlicher oder kommunaler Ebene oder durch die Hausordnung bzw. den Mietvertrag festgelegt werden. Am besten informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die örtlichen Regelungen und werfen einen Blick in die Hausordnung bzw. Ihren Mietvertrag. Sofern keine ganztägige Sonntagsruhe vorgesehen ist, können auch für die gesetzliche Mittagsruhe am Sonntag besondere Regelungen gelten.
Allerdings kann das Saugen trotz fehlenden Verbots im Einzelfall eine Ruhestörung darstellen. Sofern nämlich eine Ruhezeit – ganz gleich ob ganztägige Sonntagsruhe, Mittagsruhe oder Nachtruhe – vorgesehen ist, darf das Staubsaugen die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Die Zimmerlautstärke ist dabei nach der Definition der Rechtsprechung überschritten, wenn „die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt“ ( – , Beschluss vom 12.07.1995317 T 48/95). Sie sollten also die Zimmerfenster während des Saugens geschlossen halten. Im Übrigen dürfen Sie Ihr Auto während der Ruhezeiten nicht im Freien saugen.
Außerhalb der Ruhezeiten darf das Geräusch des Staubsaugers die Zimmerlautstärke auch überschreiten, sofern Länge und Lautstärke beim Saugen „sozialadäquat“ bleiben. Das bedeutet, dass Sie den gewöhnlichen Lärmpegel für Nachbarn in Art und Dauer nicht überschreiten sollten, was beispielsweise der Fall wäre, wenn Sie jeden Tag 2-3 Stunden mit einem besonders lauten (Industrie-)Staubsauger saugen.
Sonntags Staubsaugen in Hamburg, Bayern, Berlin – das gilt
Auch in Hamburg, Bayern und Berlin ist sonntags Staubsaugen grundsätzlich erlaubt. Sofern das Saugen die Zimmerlautstärke überschreitet, sollten Sie sich jedoch darüber informieren, ob in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde ganztägige Ruhezeiten am Sonntag bzw. eine besondere gesetzliche Mittagsruhe gilt. Die Stadt Hamburg weist auf ihrer offiziellen Website darauf hin, dass beim Betrieb von Haushaltsgeräten wie Staubsaugern – egal ob werktags oder an Sonn- und Feiertagen – die empfohlenen Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 Uhr bis 7 Uhr eingehalten werden sollten.
Der Hamburger Mieterverein sieht in seiner „Hausordnung“ zum „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ vor, dass an Sonn- und Feiertagen eine unbedingte nächtliche Ruhezeit von 22 Uhr bis 9 Uhr einzuhalten ist. Bei störenden Geräuschen für Nachbarn sind Haushaltsgeräte wie Staubsauger zudem nur werktags von 7 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr zu benutzen. Im Übrigen ist auch der Samstag ein Werktag.
Darf man sonntags bohren und hämmern?
Nein. Es sei denn, dass Sie nur in Zimmerlautstärke bohren und hämmern, was praktisch kaum möglich sein dürfte. Die Feiertagsgesetze der meisten Länder sehen nämlich vor, dass derartige Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt sind. In den Feiertagsgesetzen von NRW und Niedersachsen steht beispielsweise geschrieben, dass alle „öffentlich bemerkbaren Handlungen bzw. Arbeiten“ an diesen Tagen verboten sind. „Öffentlich bemerkbar“ ist eine Handlung bereits, wenn Sie die Zimmerlautstärke überschreitet. Die genannten Vorschriften gelten übrigens auch für das Hämmern am Sonntag im Eigenheim. Als Mieter unterliegen Sie zudem den Vorschriften einer Hausordnung sowie den Vorschriften Ihres Mietvertrags, wonach bohren und hämmern in fast allen Fällen am Sonntag verboten sein dürfte.
Darf ich also auch im Notfall sonntags nicht bohren und hämmern? Grundsätzlich nein. Allerdings wird sich kaum jemand beschweren, wenn Sie für eine schnelle Reparatur das Bohren und Hämmern auf 1-2 Minuten beschränken. Im Zweifel sollten Sie aber Ihre unmittelbaren Nachbarn fragen, bevor Sie bohren und hämmern, um den nachbarschaftlichen Frieden nicht zu gefährden. Für größere (handwerkliche) Arbeiten, die – aus welchen Gründen auch immer – nur an einem Sonn- oder Feiertag erledigt werden können, können Sie auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung eine Sondergenehmigung für das Bohren und Hämmern am Sonntag beantragen.
Was tun, wenn Nachbarn sonntags bohren?
Wenn Nachbarn sonntags bohren und Sie sich dadurch gestört fühlen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Möglicherweise handelt es sich um einen Notfall wie eine kaputte Strom- oder Wasserleitung. Außerdem ist das bohren oder hämmern im besten Fall nach wenigen Minuten wieder vorbei. Ist dies jedoch nicht der Fall, dann sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Möglicherweise ist ihm gar nicht bewusst, dass sein Tun zu einer Lärmbelästigung der Nachbarn führt. Es kann auch sein, dass der Störer nicht weiß, dass er sonntags nicht bohren darf. Weisen Sie ihn also freundlich, aber bestimmt darauf hin. Sollte auch dieses Gespräch zu keiner Einsicht beim Störer führen, dann können Sie selbstverständlich auch die Polizei rufen. Am besten schreiben Sie sich zuvor auf, zu welchen Zeiten Sie welche Art von Geräusch vernommen haben.
Tipp: Wenn Sie sich auch für die Frage interessieren, ob Sie Hühner im Garten halten dürfen, dann klicken Sie sich auch dort gerne mal rein.
Sonntags bohren – welche Strafe droht?
Wenn Sie Sonntags bohren und das Bohren zu einer Lärmbelästigung der Nachbarn führt, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit in Form einer Ruhestörung gemäß § 117 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Als Strafe kommt nach § 117 Abs. 2 OWiG eine Geldbuße bis zu fünftausend Euro in Betracht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Artikel zur Ruhestörung.
Zusammenfassung
Staubsaugen ist am Sonntag grundsätzlich erlaubt, bohren und hämmern dagegen meist nicht. Entscheidend ist, ob es zu einer Lärmbelästigung der Nachbarn kommt, also das entsprechende Geräusch die Zimmerlautstärke überschreitet. In jedem Fall sollten Sie sich über die geltenden Regelungen zum Lärmschutz in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde informieren, denn die entsprechenden Vorschriften sind nicht immer einheitlich ausgestaltet. Im Übrigen sollten vor allem Mieter Ihre Hausordnung und Ihren Mietvertrag aufmerksam lesen, denn dort finden sich ebenfalls fast immer Regelungen zum Lärmschutz bzw. zu Ruhezeiten.
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