Gesetzliche Mittagsruhe in Deutschland – das müssen Sie wissen

Gesetzliche Mittagsruhe in Deutschland

 

Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe in Deutschland oder wurde die Mittagsruhe abgeschafft? Wir klären Sie hierüber auf und verraten Ihnen, welche Zeiten für eine etwaige Mittagsruhe gelten. Zudem gehen wir auf die Frage ein, ob am Samstag und Sonntag eine (gesetzliche) Mittagsruhe gilt. Wir nehmen dabei auch auf die Regelungen zur Mittagsruhe in NRW, Bayern, Berlin, Niedersachsen und anderen Bundesländern Bezug.

 

Ist die Mittagsruhe abgeschafft?

Nein. Jedenfalls lässt sich das so pauschal nicht sagen. Denn obwohl keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur Mittagsruhe besteht und auch in einigen Bundesländern Lärmschutzverordnungen aufgehoben wurden, besteht im Einzelnen eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die rechtlich bindend eine Mittagsruhe vorschreiben. So können nicht nur die Bundesländer bestimmte Lärmschutzverordnungen erlassen, sondern auch auf kommunaler Ebene können durch die Gemeinden per Rechtsverordnung oder Satzung entsprechende Regelungen erlassen werden.

Darüber hinaus können auch im Privatrecht Zeiten für die Mittagsruhe festgelegt werden. Besonders relevant sind hierbei Hausordnungen oder Mietverträge, die rechtlich bindend entsprechende Mittagsruhezeiten vorschreiben können. Im Ergebnis kommt es somit immer auf die im Einzelfall anwendbaren Vorschriften an.

So kann es Menschen geben, für die überhaupt keine offizielle Mittagsruhe gilt, da ihre Kommune keine Mittagsruhe festgelegt hat und sie in einem Eigenheim wohnen, das keiner Vorschrift einer Mittagsruhe unterliegt. In anderen Fällen kann es dagegen sein, dass bereits die Gemeinde eine Mittagsruhe festgelegt hat und darüber hinaus auch die Hausordnung und/oder der Mietvertrag eine Mittagsruhe vorsieht. Im letzteren Fall ist derjenige verpflichtet, alle vertraglich oder anderweitig festgelegten Mittagsruhezeiten einzuhalten, sofern sie sich nicht ohnehin überschneiden.

 

Zeiten für Mittagsruhe – von wann bis wann ist Mittagsruhe in Deutschland?

Mangels einheitlicher gesetzlicher Regelungen lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten, sondern es muss der Einzelfall betrachtet werden. Welche Verordnungen oder Satzungen gelten für mich? Was steht in meiner Hausordnung und in meinem Mietvertrag? Finden sich dort entsprechende Mittagsruhezeiten, so sind diese von Ihnen einzuhalten.

Dabei kann sich eine Regelung nur auf die Mittagsruhe in der Woche oder auch auf das Wochenende bzw. Feiertage beziehen. Allgemein lässt sich festhalten, dass die meisten Regelungen eine Mittagsruhe von 13-15 Uhr (teils auch 12-15 Uhr) vorsehen. Meistens gelten die Regelungen für alle Wochentage, teils wird jedoch auch unterschieden und es gelten an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen andere Ruhezeiten.

 

Wer muss die Mittagsruhe einhalten?

Grundsätzlich jeder, für den die entsprechende Vorschrift gilt. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, so müssen Sie die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten am Mittag einhalten, sofern welche festgelegt. sind. Gleiches gilt, wenn Sie Mieter sind und eine entsprechende Regelung in Ihrem Mietvertrag für eine Mittagsruhe in der Mietwohnung festgelegt ist. Unabhängig von Ihren Wohnverhältnissen kann bereits eine Verordnung auf landes- oder kommunaler Ebene in Kraft sein, die entsprechende Ruhezeiten vorsieht.

Darüber hinaus kann eine (indirekte) Mittagsruhe auch für Handwerker oder andere lärmintensive Gewerke gelten. Denn es gilt eine bundesweite Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Nach § 7 32. BImSchV dürfen besonders lärmintensive Geräte und Maschinen vor allem in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten – unter anderem von 13-15 Uhr – nicht betrieben werden. Darüber hinaus können sich für bestimmte Bereiche auch aus anderen Richtlinien und Verordnungen (z.B. Sportanlagenlärmschutzverordnung) bestimmte Ruhezeiten ergeben, die (auch) die Mittagszeit betreffen.

 

Gesetzliche Mittagsruhe in Deutschland
Ruhezeiten zu Mittag sind für viele Menschen sehr wichtig. Aber nicht überall gibt es hierfür entsprechende Regelungen.

 

Was ist während der Mittagsruhe erlaubt?

Grundsätzlich erlaubt sind alle Tätigkeiten, die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Außerdem erlaubt die Rechtsprechung alle Geräusche, die zwar über Zimmerlautstärke hinausgehen, aber dennoch „sozialadäquat“ sind. Hierzu gehört insbesondere Kinderlachen und Kindergeschrei sowie das (vorübergehende) Bellen eines Hundes.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man alle Tätigkeiten, die über Zimmerlautstärke bzw. die Sozialadäquanz hinausgehen, während der Mittagspausen unterlassen sollte. Zu nennen sind hierbei insbesondere lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen oder laut Musik machen.

Allerdings kann es auch während der Mittagsruhe für bestimmte Bauarbeiten oder Gewerbe, die ihre Arbeiten nicht einfach zur Mittagsruhezeit einstellen können, Ausnahmen von den Ruhezeiten geben. Weitere Informationen, welche Tätigkeiten während der Ruhezeiten erlaubt bzw. verboten sind und was man tun kann, wenn sich ein Nachbar nicht daran hält, finden Sie auch in unserem Artikel zur Ruhestörung.

 

Gesetzliche Mittagsruhe am Samstag und Sonntag?

Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe ist auch am Samstag und Sonntag nicht vorgesehen. Einzelne Richtlinien, Verordnungen und Satzungen können dennoch eine spezielle bzw. von den Ruhezeiten unter der Woche abweichende Regelung zur Mittagsruhe am Samstag und Sonntag treffen. Beispielsweise sieht die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) in § 2 Abs. 5 eine Mittagsruhe von 13-15 Uhr lediglich am Sonntag vor. Auch privatrechtliche Vereinbarungen wie Hausordnungen und Mietverträge können Sonderregelungen für Zeiten der Mittagsruhe am Samstag und Sonntag festlegen.

 

Tipp: Falls Sie sich auch für die Frage interessieren, ob der Samstag in Deutschland ein Werktag ist, dann klicken Sie sich gerne mal rein. 

 

Mittagsruhe in NRW, Bayern, Berlin, Niedersachsen und anderen Bundesländern

Eine gesetzliche Mittagsruhe ist in NRW nicht vorgesehen. Auch in Bayern, Berlin, Niedersachsen und Hamburg sind keine unmittelbaren gesetzlichen Regelungen für eine Mittagsruhe vorgesehen. Einige bundesweit gültige Verordnungen, wie die oben bereits genannte Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, gelten freilich auch in diesen Bundesländern.

 

Lärmbelästigung in der Mittagsruhe – was kann ich tun?

Sie sollten sich zunächst darüber informieren, welche Regelungen zur Mittagsruhe für sie gelten. Hierzu können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung bzw. dem zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Außerdem sollten Sie einen Blick in Ihre Hausordnung und Ihren Mietvertrag werfen, ob entsprechende Regelungen für Ruhezeiten bestehen.

Im Anschluss sollten Sie die entsprechende Lärmquelle in seinem sogenannten Lärmprotokoll dokumentieren (Uhrzeit, Dauer, Art und Intensität) und – je nach Einzelfall – mit dem Verursacher (z.B. ein Nachbar, Handwerker) Kontakt aufnehmen. Möglicherweise lässt sich die Lärmbelästigung ja bereits in einem freundlichen Gespräch ausräumen. Ist das nicht möglich, so können Sie natürlich das Ordnungsamt bzw. die Polizei verständigen.

 

Zusammenfassung

Eine einheitliche gesetzliche Regelung für eine Mittagsruhe in Deutschland besteht nicht. Auch für eine Mittagsruhe am Samstag und Sonntag besteht keine einheitliche Regelung. Vielmehr legen zahlreiche Verordnungen und Satzungen auf länder- bzw. kommunaler Ebene entsprechende Mittagsruhezeiten fest. Auch Hausordnungen und Mietverträge enthalten oft entsprechende Regelungen für eine Mittagsruhe. Die Mittagsruhe ist somit nicht allgemein abgeschafft. Sie gilt vielmehr immer für denjenigen, für den eine bestimmte Vorschrift je nach Einzelfall bindend ist, also beispielsweise den Einwohner einer Gemeinde mit Mittagsruhe oder den Mieter in einer Mietwohnung mit einem entsprechenden Mietvertrag.

 

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