Vermieterrechtsschutz kann für Vermieter sehr sinnvoll sein, ganz gleich ob es sich um die Vermietung einer oder mehrerer Gewerbe- oder Wohneinheiten handelt. Streitigkeiten aus Mietverhältnissen sind in der Gerichtspraxis sehr häufig und mit der Anzahl der vermieteten Einheiten steigt im Regelfall auch die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten aus diesem Bereich. Da die Kosten derartiger Rechtsstreitigkeiten oft unkalkulierbar sind, hilft die Deckung durch eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Der Versicherungsbeitrag orientiert sich dabei insbesondere an der Anzahl der vermieteten Einheiten bzw. der Bruttojahresmiete aller Einheiten. In diesem Beitrag legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Kosten des Vermieterrechtsschutzes, beantworten die Frage, ob Vermieterrechtsschutz auch ohne Wartezeit möglich ist und bieten einen ausführlichen Vergleich mehrerer Top Anbieter für Vermieterrechtsschutz mit allen für Sie relevanten Details.
Ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung sinnvoll?
Ja. Denn Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter treten in der Praxis sehr häufig auf. Ganz gleich ob es um ausstehende Mietzahlungen, eine Nebenkostenabrechnung, Schäden am Mietobjekt oder unterschiedliche Auffassungen zur Wirksamkeit einer Kündigung geht, das Potenzial für einen Rechtsstreit im Mietverhältnis lauert an allen Ecken und Enden. Dabei können für Anwalts- und Gerichtskosten schnell vierstellige Summen und mehr anfallen und die Verfahren ziehen sich oft bis zur Vollstreckung eines Urteils (z.B. Räumungstitel) hin.
Zudem sind Mieter vielfach selbst durch eine Rechtsschutzversicherung geschützt, sodass die Hemmschwelle für eine Klage gegen den Vermieter niedrig ist. Im Verhältnis zu dem hierdurch entstehenden – für Vermieter unkalkulierbarem – Kostenrisiko, sollten Vermieter sinnvollerweise eine spezielle Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wie teuer ist Vermieterrechtsschutz?
Wie teuer die Versicherungsbeiträge für eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter sind, hängt von dem konkreten Vertragsangebot und dem Umfang des Vertrages ab. Teils bieten Versicherungen einen Vermieterrechtsschutz als eigene Versicherung an, teils kann bzw. muss der Rechtsschutz für Vermieter beispielsweise mit dem Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung kombiniert werden.
Grundsätzlich richtet sich der Preis für die Versicherung dabei insbesondere nach der Anzahl der vermieteten (oder verpachteten) Wohneinheiten und der Bruttojahresmiete aller Wohneinheiten. Je nach Objekt und Anzahl der Vermietung kann Vermieterrechtsschutz bereits unter 200 € jährlich erworben werden. Um eine genaue Einschätzung zu erhalten, können Sie auf den Webseiten der Versicherungen die Beträge für ihren konkreten Fall bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages berechnen lassen. Links zu den Beitragsrechnern der Versicherungen haben wir Ihnen in unserem Vergleich weiter unten in diesem Artikel unter der Überschrift „Kosten“ beigefügt.
Was deckt der Rechtsschutz für Vermieter ab?
Grundsätzlich soll der Rechtsschutz für Vermieter die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten aus den Mietverhältnissen anfallenden Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten) decken. In welchem Umfang und in welcher Höhe die Kosten von der Versicherung gedeckt werden, hängt von dem konkreten Versicherungsvertrag ab.
Regelmäßig gedeckt sind jedoch die Kosten für Streitigkeiten mit dem Mieter hinsichtlich ausstehender Mietzahlungen, Schäden am Mietobjekt, Nebenkostenabrechnungen und im Rahmen der Kündigung des Mietvertrags. Teils sind von der Versicherung auch Bonitätsprüfungen von Mietern und vom Vermieter zu beauftragenden Handwerkern umfasst oder auch die Kosten für externe Dienstleister für die Übergabe von Mietobjekten samt Übergabeprotokoll. Darüber hinaus bieten einige Versicherungen unter anderem auch einen speziellen Bauherren-Rechtsschutz an. Die konkret von der jeweiligen Versicherung umfassten Leistungen finden Sie weiter unten in diesem Beitrag in unserem Vergleich der Vermieterrechtsschutzversicherungen.
Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit möglich?
Nein, ganz ohne Wartezeit ist ein Vermieterrechtschutz bei den uns bekannten Versicherungen nicht möglich. Allerdings beträgt die Wartezeit üblicherweise nur drei Monate. In Einzelfällen, beispielsweise für Bauherren-Rechtsschutz, kann die Wartezeit nach Abschluss des Versicherungsvertrages auch sechs Monate betragen.
Ist Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar?
Ja, Sie können den Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzen. Absetzbar ist jedoch nur der Teil der Versicherung, der sich wirklich auf die von Ihnen vermieteten Objekte bezieht. Gemeint ist damit, dass – je nach Versicherungsanbieter – die Ausgestaltung der Versicherungsleistung unterschiedlich sein kann und auch weitere Versicherungsleistungen unter den Rechtsschutz für Vermieter fallen können, die nicht steuerlich absetzbar sind.
Wichtig ist daher, dass Sie Ihre Versicherung im Zweifel bitten, die Versicherungskosten für den Vermieterrechtsschutz im eigentlichen Sinne – also den steuerlich absetzbaren Teil – separat aufzuschlüsseln, damit Sie dem Finanzamt eine Bescheinigung bzw. Beitragsaufstellung hierzu zukommen lassen können.
Ist Vermieterrechtsschutz umlagefähig?
Viele Vermieter würden gerne die Kosten für den Vermieterrechtsschutz auf den Mieter umlegen. Das ist jedoch nicht möglich, da die Versicherungsbeiträge für den Vermieterrechtsschutz nicht zu den umlagefähigen (Neben-)Kosten zählen, wie sich aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ergibt. Welche Versicherungen umlagefähig sind, ergibt sich unter anderem aus § 2 Nr. 13 BetrKV.
Rechtsschutz für Vermieter auch rückwirkend möglich?
Grundsätzlich nicht. Allerdings steht es den Versicherungsunternehmen frei, derartige Leistungen für Versicherungsnehmer anzubieten. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die ARAG-Versicherung dar, die in Ihrem Premium-Leistungspaket auch einen Versicherungsschutz im Sinne eines rückwirkenden Rechtsschutzes bietet. Dieser rückwirkende Vermieterrechtsschutz gilt für alle Mietverträge, die bis maximal drei Monate vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages geschlossen wurden.
Tipp: Falls Sie Fragen zum Mietrecht haben oder sich in einem Rechtsstreit von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen möchten, dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Top Anwälte für Mietrecht und lassen sich näher beraten.
Vergleich der Top Anbieter für Vermieterrechtsschutz
I. ARAG Vermieterrechtsschutz
Die ARAG (Abkürzung für Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) bietet auch eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter an. Wir geben Ihnen einen Überblick mit allen wichtigen Details, die Sie zum ARAG Vermieterrechtsschutz wissen müssen. Dabei gehen wir insbesondere auch auf die für Sie als Versicherungsnehmer/-in besonders relevanten Regelungen der „ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2021)“ ein.
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In welcher Form bietet die ARAG Vermieterrechtsschutz an?
Die ARAG bietet eine eigene Rechtsschutzversicherung mit dem Namen „Aktiv-Rechtsschutz Immobilie“ an, welche die umfassendsten Leistungen im Bereich des Vermieterrechtsschutzes enthält. Daneben enthalten die Versicherungen „Aktiv-Rechtsschutz für Privatpersonen“ und „Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige“ einzelne Leistungen aus dem Versicherungsschutz für Vermieter, jedoch fast ausschließlich in den Leistungspaketen „Komfort“ bzw. „Premium“.
Für jede Art der Rechtsschutzversicherung können bei der ARAG grundsätzlich Leistungspakete mit den Bezeichnungen „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ ausgewählt werden, die sich anhand der „Breite“ (z.B. zusätzliche Versicherungsbestandteile) und/oder der „Tiefe“ (z.B. höhere Deckungssummen) der Versicherungsleistungen unterscheiden.
Welche Leistungen umfasst die ARAG Rechtsschutzversicherung für Vermieter?
Die Rechtsschutzversicherung „Aktiv-Rechtsschutz Immobilie“ umfasst in den jeweiligen Leistungspaketen u.a. den folgenden Schutz:
„Basis“:
- unbegrenzte Versicherungssumme
- Bonitäts-Check künftiger Mieter und Erstellung eines Übernahmeprotokolls durch externen Dienstleister
- 24 h telefonische Rechtsberatung
„Komfort“:
- unbegrenzte Versicherungssumme
- Bonitäts-Check künftiger Mieter und Erstellung eines Übernahmeprotokolls durch externen Dienstleister
- 24 h telefonische Rechtsberatung
- Forderungsmanagement durch Dienstleistungspartner
- Mietausfall und Räumungsverfahren mitversichert
„Premium“:
- unbegrenzte Versicherungssumme
- Bonitäts-Check künftiger Mieter und Erstellung eines Übernahmeprotokolls durch externen Dienstleister
- 24 h telefonische Rechtsberatung
- Forderungsmanagement durch Dienstleitungspartner
- Mietausfall und Räumungsverfahren mitversichert
- Vorvertraglicher Versicherungsschutz, wenn Mietvertrag bis maximal drei Monate vor Rechtsschutzvertrag abgeschlossen
ARAG Vermieterrechtsschutz – Kosten
Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem konkreten Antrag (vgl. § 4 ARB 2021), der sich wiederum nach verschiedenen – von Ihnen im Antragsprozess ausgewählten – Kriterien (z.B. Art und Anzahl der Wohneinheiten; Höhe der Bruttojahresmiete) richtet. Vor Vertragsabschluss können Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag durch Eingabe der relevanten Kriterien hier berechnen lassen.
Beispiele für Kosten der ARAG Vermieterrechtsschutz:
Beispiel 1: Leistungsvariante „Basis“, Natürliche Person (in Abgrenzung zu Vermietern in Form juristischer Personen), Vermietung von zwei Wohneinheiten mit Bruttojahresmiete (alle Einheiten addiert) € 9.001 – 12.000, Objekte im Inland, keine Selbstbeteiligung = monatlicher Versicherungsbeitrag von € 8,61 (jährlich: € 95,66)
Beispiel 2: Leistungsvariante „Premium“, Natürliche Person, Vermietung von fünf Gewerbeeinheiten mit Bruttojahresmiete (alle Einheiten addiert) €90.001 – 100.000, Objekte im Inland, keine Selbstbeteiligung = monatlicher Versicherungsbeitrag von € 300,37 (jährlich: € 3.337,37)
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Zahlungsmodalitäten
Hierfür gilt § 6 ARB 2021:
„Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich.
Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrags zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung
beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht Ihr Verschulden. […]“
Wann beginnt der ARAG-Versicherungsschutz?
Vgl. hierzu § 8 ARB 2021 letzter Satz:
„Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird.“ (s. hierzu auch § 6 ARB 2021 zu Zahlungsmodalitäten)
ARAG Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit?
Der Vermieterrechtsschutz der ARAG setzt eine Wartezeit voraus. Je nach Inhalt gilt dabei eine Wartezeit von drei- bzw. sechs Monaten. Drei Monate Wartezeit gelten insbesondere für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Zusammenhang mit einmaligen Erschließungs- und Anliegerabgaben. Für Bauherren-Rechtsschutz gilt dagegen eine Wartezeit von sechs Monaten.
Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)
Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 10 ARB 2021. In § 10 ARB 2021 steht unter anderem geschrieben:
- die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach den konkret geschlossenen Vertragsvereinbarungen (Optionen meist: 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre)
- die Rechtsschutzversicherung kann von beiden Parteien erstmalig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, spätestens aber nach drei Jahren gekündigt werden.
- wird sie nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, und zwar von Jahr zu Jahr. In diesen Fällen ist der Vertrag dann zum Ende des jeweils folgenden Versicherungsjahres kündbar.
- Kündigungen müssen der jeweils anderen Seite spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsverhältnisses vorliegen.
Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei ARAG
Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings können Sie Ihre Versicherung nach den Vorgaben des § 9 ARB 2021 widerrufen. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Telefax +49 211 963 28 50, E-Mail-Adresse: service@ARAG.de
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II. ÖRAG Vermieterrechtsschutz
Bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG handelt es sich um eine Versicherung, die von den öffentlichen Versicherungen im Jahr 1970 als Rechtsschutzversicherung gegründet wurde. Heute stellt die ÖRAG die Rechtsschutzversicherung im Verbund der öffentlichen Versicherungen und der Sparkassen-Finanzgruppe dar. Die ÖRAG bietet in diesem Rahmen auch einen Vermieterrechtsschutz an. Wir geben Ihnen einen Überblick mit allen wichtigen Details, die Sie zum ÖRAG Vermieterrechtsschutz wissen müssen. Grundlage hierfür sind insbesondere die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ÖRAG (ARB)“ vom 01.07.2021.
In welcher Form bietet die ÖRAG Vermieterrechtsschutz an?
Die ÖRAG bietet einen eigenen „Vermieter-Rechtsschutz“ an, der sich an Vermieter, Eigentümer und Verpächter richtet. Unterschiedliche Leistungspakete bestehen nicht.
Welche Leistungen umfasst die ÖRAG Rechtsschutzversicherung für Vermieter?
Die ÖRAG bietet im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung „Vermieter-Rechtsschutz“ u.a. die folgende Leistungen an:
- Vertretung der rechtlichen Interessen, u.a. bei ausbleibenden Mietzahlungen, Streit um die Nebenkostenabrechnung, Streit um Schäden beim Auszug des Mieters, Räumungsklagen, Ärger mit der Eigentümergemeinschaft
- telefonische Erstberatung
- Forderungsservice
- Mediation
ÖRAG Vermieterrechtsschutz – Kosten
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich insbesondere nach der Bruttojahresmiete für die vermieteten Wohneinheiten.
Beispiele für Kosten der ÖRAG Vermieterrechtsschutz:
Beispiel 1: Bruttojahresmiete der Wohneinheit(en) bis € 7.500 = Jahresbeitrag von € 175,00
Beispiel 2: Bruttojahresmiete der Wohneinheit(en) ab € 15.000 = Jahresbeitrag von 4,28 % der Bruttojahresmiete, mindestens jedoch € 642,60 jährlich
Zahlungsmodalitäten
- Ratenzahlung, SEPA-Lastschrifteinzug – je nach konkreter Vertragsvereinbarung – möglich (vgl. § 9 A., D. ARB)
- Fälligkeit des ersten vereinbarten Beitrags ist nach Erhalt des Versicherungsscheins innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen (vgl. § 9 B. (1) ARB)
- die weiteren Raten bzw. Folgebeiträge werden „zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt“ fällig
Wann beginnt der ÖRAG-Versicherungsschutz?
- zu dem „im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt“ (vgl. § 7 (1) ARB)
- Wichtige Voraussetzung für Versicherungsbeginn: Zahlung des ersten bzw. einmaligen Beitrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins (s. oben bei „Zahlungsmodalitäten“, vgl. § 7 (1) ARB)
- bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt dieser Zahlung (vgl. § 9 B. (2) ARB) -> Ausnahme: Verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet, dann Versicherungsschutz zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt (vgl. § 9 B. (2) letzter Satz ARB)
ÖRAG Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit?
Der Vermieterrechtsschutz der ÖRAG setzt eine Wartezeit voraus. Allerdings ist die Wartezeit für „Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz“ gemäß § 4 (1) c) ARB mit drei Monaten ab Versicherungsbeginn nicht allzu lang. Versicherungsschutz besteht bei dieser Versicherung also mit Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.
Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)
Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 8 ARB. In § 8 ARB steht unter anderem geschrieben:
- die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach den konkret geschlossenen Vertragsvereinbarungen, wobei ein Jahr die Mindestvertragslaufzeit darstellt (Optionen meist: ein Jahr, drei Jahre, fünf Jahre)
- Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag (stillschweigend) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien gekündigt wird
- Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, dann können Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres (oder zum Ablauf jedes weiteren Folgejahres) kündigen
- Die Kündigung muss der anderen Partei jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Jahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugehen
§ 13 ARB regelt zudem Fälle, in denen der Vertrag von Versicherungsnehmer oder Versicherung vorzeitig gekündigt werden kann:
- Vorzeitige Kündigung durch Versicherungsnehmer: z.B. nach jedem Eintritt eines Rechtsschutzfalles; bei unberechtigter Ablehnung des Versicherungsschutzes
- Vorzeitige Kündigung durch Versicherung: z.B. bei Eintritt von mindestens zwei Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten
Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei ÖRAG
Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings steht Ihnen nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein Widerrufsrecht zu. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, E-Mail: info@oerag.de oder an den im Versicherungsschein genannten Vermittler.
III. ADVOCARD Vermieterrechtsschutz
Bei der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG handelt es sich um einen Rechtsschutzversicherer, der bereits 1968 als Rechtsschutzversicherer gegründet wurde (damals unter dem Namen „Volksfürsorge Rechtsschutzversicherung AG“). ADVOCARD gehört zur Generali Deutschland und hat seinen Firmensitz in Hamburg. Als breit aufgestellter Rechtsschutzversicherer bietet die ADVOCARD auch eine Versicherungsleistung im Bereich Vermieterrechtsschutz an. Wir geben Ihnen hier einen Überblick mit allen wichtigen Daten und Fakten, die Sie zum ADVOCARD Vermieterrechtsschutz wissen müssen. Grundlage hierfür sind insbesondere die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2022)“ von ADVOCARD.
In welcher Form bietet die ADVOCARD Vermieterrechtsschutz an?
Die ADVOCARD bietet Vermieterrechtsschutz zusammen mit Gewerberäume-Rechtsschutz als eigenen „Baustein G“ ihrer Rechtsschutzversicherung an. Im Rahmen des Privatrechtschutzes mit der Bezeichnung „Wohnen“ sind dagegen nur Eigentümer und Mieter selbst genutzter Wohneinheiten als versicherte Personen umfasst.
Welche Leistungen umfasst die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung für Vermieter?
Der „Baustein G“ als „Gewerberäume- und Vermieter-Rechtsschutz“ enthält gemäß § 25 (3) ARB 2022 u.a. die folgenden Leistungen:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, zum Beispiel bei ausbleibenden Mietzahlungen
- Steuer-Rechtsschutz, zum Beispiel bei Streit wegen laufender Grundstücksabgaben
- Straf-Rechtsschutz in Zusammenhang mit den Gewerbeeinheiten, zum Beispiel bei Verletzung der Streupflicht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Zusammenhang mit den Gewerbeeinheiten, zum Beispiel bei Geruchsbelästigungen durch Lüftungsanlagen
- Telefonische und Online-Rechtsberatung
Zahlungsmodalitäten
- monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Bezahlung des Versicherungsbetrags möglich (vgl. § 9 A) (1) ARB 2022)
- Rabatt für im Voraus gezahlte Beiträge: 2 % bei halbjährlicher Zahlungsweise, 5 % bei jährlicher Zahlungsweise
- monatliche Zahlungsweise setzt SEPA-Lastschriftverfahren voraus
Wann beginnt der ADVOCARD-Versicherungsschutz?
- der Zeitpunkt des Beginns ist im Versicherungsschein angegeben
- Wichtige Voraussetzung für Versicherungsbeginn: Zahlung des ersten bzw. einmaligen Beitrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins (vgl. § 7 ARB 2022)
- bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt dieser Zahlung (vgl. § 9 B) (2) ARB 2022) -> Ausnahme: Verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet, dann Versicherungsschutz zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt
Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)
Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 8 ARB 2022. In § 8 ARB 2022 steht unter anderem geschrieben:
- die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach den konkret geschlossenen Vertragsvereinbarungen (Optionen meist: ein Jahr, drei Jahre, fünf Jahre)
- Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag (stillschweigend) um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien gekündigt wird
- Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, dann können Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres (oder zum Ablauf jedes weiteren Folgejahres) kündigen
- Die Kündigung muss der anderen Partei jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Jahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugehen
Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei ADVOCARD
Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings steht Ihnen nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein Widerrufsrecht zu. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Besenbinderhof 43 20097 Hamburg. Bei einem Widerruf per E-Mail ist der Widerruf an die E-Mail-Adresse nachricht@advocard.de zu richten.
Wir hoffen, dass Sie anhand dieser ausführlichen Übersicht zum Vermieterrechtsschutz Ihre Fragen klären und einen passenden Anbieter für sich finden konnten. Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend, schauen Sie also gerne wieder vorbei.