Rechtsschutzversicherung Strafrecht » Wichtige Infos & Top Anbieter

Rechtsschutzversicherung Strafrecht

 

Eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht kann für den Fall der Fälle extreme Vorteile bieten. Denn Strafverfahren sind in der Regel deutlich teurer als beispielsweise Zivilverfahren. Das liegt unter anderem daran, dass Anwälte im Strafrecht für die Strafverteidigung mit den Mandanten meist Honorarvereinbarungen schließen, da sich eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren nur bei Fällen mit geringem Aufwand lohnt. Im Übrigen ist niemand vor strafrechtlichen Ermittlungen gänzlich gefeit, denn gerade ein Fahrlässigkeitsvorwurf – im Verkehr oder auch sonst im Alltag – kann einem schneller gemacht werden als viele denken. Der Strafrechtsschutz der Versicherungen greift dabei oft auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. All diese und weitere Aspekte werden wir in diesem Artikel ausführlich beleuchten. Dazu stellen wir die Top Anbieter für Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht vor und gehen detailliert auf deren Versicherungsbedingungen ein, um Ihnen die wichtigsten Infos und  maximale Transparenz bei der Auswahl zu bieten.

Ist das Strafrecht in einer Rechtsschutzversicherung enthalten?

Im Regelfall nein. Denn Rechtsschutzversicherungen schließen eine (vollständige) Deckung für strafbares Handeln in ihren Standard-Vertragsbedingungen – im Versicherungsrecht als sogenannte Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bezeichnet – in den meisten Fällen aus. Allerdings ist auch eine teilweise Deckung im Strafrecht möglich, was beispielsweise für Verkehrsstrafsachen durchaus üblich ist. Die Versicherung übernimmt in diesen Fällen also die Kosten, wenn dem Versicherungsnehmer ein Delikt aus dem Verkehrsstrafrecht vorgeworfen wird.

Teils wird die Kostendeckung im Verkehrsstrafrecht oder darüber hinaus auch nur auf etwaige Straftaten beschränkt, die ausschließlich oder auch fahrlässig (vgl. z.B. § 316 Abs. 2 StGB „Trunkenheit im Verkehr“) begangen werden können. Eine Kostenübernahme für (Verkehrs-)Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können, ist dagegen sehr selten (z.B. § 142 StGB „Unerlaubtes Entfernten vom Unfallort“). In den seltenen Fällen, in denen eine „Spezial Strafrechtsschutz Versicherung“ die Kosten für fahrlässig und vorsätzlich begangene Straftaten abdeckt, ist die Kostenübernahme in nahezu allen Fällen auf Vergehen beschränkt. Verbrechen sind somit nicht erfasst.

Ist das Strafrecht in den AVB einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, so bieten einige Anbieter von Rechtsschutzversicherungen eine eigene Strafrechtsschutz-Versicherung an, die zusätzlich oder separat abgeschlossen werden kann.

 

Ist eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht sinnvoll?

Sicher nicht für jeden. Allerdings empfiehlt sich ein Strafrechtsschutz in Form einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht für bestimmte Berufe und Personen mit einer besonders hervorgehobenen und verantwortungsvollen Position. Zu den entsprechenden Berufen gehören unter anderem Ärzte bzw. Zahnärzte, Physiotherapeuten, Architekten, Steuerberater und (leitende) Bankangestellte, wobei sich in Führungspositionen (z.B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand) ohnehin ein Strafrechtsschutz generell empfiehlt.

Eine Deckung der Kosten im Strafrecht kann und sollte für Organmitglieder und sonstige leitende Angestellte auch vom Arbeitgeber im Wege einer Director’s and Officer’s Liability Insurance (D & O-Haftpflichtversicherung) abgeschlossen werden. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber auch die Kosten für die Versicherung. Selbstständige müssen sich dagegen selbst gegen strafrechtliche Risiken versichern, sodass für sie die genannten Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht in Betracht kommen.

 

Was ist im Strafrechtsschutz versichert? – diese Fragen sollten Sie beachten

Das kommt ganz auf den jeweiligen Einzelfall an. Pauschale Aussagen können kaum seriös getroffen werden. Denn die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Rechtsschutzversicherungen sind vielfältig. Allerdings lassen sich einige zentrale Punkte nennen, in denen sich die Top Anbieter von Rechtsschutzversicherungen unterscheiden. Insbesondere auf folgende drei zentrale Fragen sollten Sie vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Strafrecht besonders achten:

  • Nur private Tätigkeiten oder (auch) Strafbarkeit im beruflichen Kontext erfasst?
  • Beschränkung auf fahrlässig begangene Delikte bzw. Ordnungswidrigkeiten oder auch Vorsatztaten umfasst?
  • Erstattung der Kosten nur nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auch Honorarvereinbarungen erfasst?

Bei der Frage nach einer Kostenübernahme für Vorsatzdelikte sollten Sie sich noch fragen, ob von der Versicherung eine Deckung generell abgelehnt wird oder die Versicherung erst im Fall einer Verurteilung wegen des Vorsatzdelikts die angefallenen Kosten von Ihnen zurückfordert. Darüber hinaus kann sich – insbesondere je nach Ihrer beruflichen Tätigkeit – die Frage stellen, ob die Rechtsschutzversicherung Sonderregeln für bestimmte Delikte enthält, sie also beispielsweise auch bei Steuerhinterziehung oder Körperverletzung gilt oder nicht.

 

Rechtsschutzversicherung Strafrecht
Der Strafrechtsschutz lohnt sich bei vielen Versicherungen gerade bei strafrechtlichen Vergehen im Verkehr, beispielsweise bei Alkohol am Steuer.

 

Wann zahlt eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht nicht?

Auch das hängt vom jeweiligen Einzelfall, also den konkreten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ab. Grundsätzlich zahlt eine Rechtsschutzversicherung jedenfalls nicht, wenn der Tatvorwurf von den konkreten Versicherungsbedingungen nicht umfasst ist, es sich also um keinen Versicherungsfall im Sinne der von Ihnen abgeschlossenen Strafrechtsschutz-Versicherung handelt.

Konkret kann es beispielsweise sein, dass eine Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme für jegliche Vorsatztaten ausschließt oder nur bestimmte (Vorsatz-)Taten wie Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.

Nicht von der Rechtsschutzversicherung im Strafrecht umfasst sind zudem in aller Regel Geldstrafen und Geldauflagen, die dem Versicherungsnehmer im Strafverfahren auferlegt worden sind.

 

Strafrechtsschutz – welche Rechtsschutzversicherung gilt ohne Wartezeit ab sofort?

Im Regelfall alle. Rechtsschutzversicherungen in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise im Arbeitsrechtsschutz oder beim Rechtsschutz in Ehesachen, haben regelmäßig Wartezeiten von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren. Das gilt jedoch nicht für Ordnungswidrigkeiten oder den Strafrechtsschutz, der ohne Wartezeit sofort gilt.

 

Gilt eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht auch rückwirkend?

Grundsätzlich nein, allerdings kommt es auf den in den Versicherungsbedingungen definierten Zeitpunkt an. Entscheidend ist dabei meist nicht der (angebliche) Tatzeitpunkt, sondern der Beginn des Ermittlungsverfahrens bzw. der Zeitpunkt an dem der Versicherte vom Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangt. Wurde die Strafrechtsschutz-Versicherung nach dem (angeblichen) Tatzeitpunkt und vor Beginn bzw. Kenntnis des Beginns vom Ermittlungsverfahren abgeschlossen, dann kommt bei den meisten Versicherungen eine Kostenübernahme grundsätzlich in Betracht. Versucht der Beschuldigte nach Beginn des Ermittlungsverfahrens bzw. seiner Kenntnis hiervon noch schnell eine Versicherung abzuschließen, so hat dies keine Aussicht auf Erfolg, denn eine Kostenübernahme ist dann – unabhängig von den anderen Vertragsbedingungen – bereits ausgeschlossen. Das gilt nicht nur für die bis Vertragsschluss bereits angefallenen Kosten, sondern es besteht dann für das gesamte Verfahren kein Rechtsschutz.

 

Rechtsschutzversicherung im Strafrecht – Kosten

Die Kosten der einzelnen Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht lassen sich kaum pauschal darstellen, denn bei den jeweiligen Anbietern können oft sehr viele unterschiedliche Optionen gewählt werden, von denen die Kosten abhängen. Insbesondere sind die Kosten oft von der gewählten Selbstbeteiligung, dem Alter des Versicherungsnehmers, der Anzahl der Mitversicherten (z.B. Lebenspartner oder ganze Familie) und insbesondere davon abhängig, ob es sich um eine private Rechtsschutzversicherung oder um eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht für Unternehmen oder Selbstständige handelt. Sie können die zu erwartenden Versicherungsbeiträge vor Vertragsabschluss unkompliziert auf den Webseiten der jeweiligen Versicherungen unter Angabe der entsprechenden Kriterien berechnen lassen. Generell kosten private Rechtsschutzversicherungen – die auch teils bereits einen gewissen Strafrechtsschutz umfassen – zwischen 20 und 50 Euro pro Monat (teils mit noch teureren „Premium-Tarifen“). Eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht für Unternehmen ist regelmäßig deutlich teurer, umfasst aber auch ein Vielfaches der Versicherungsleistungen.

 

Was bedeutet „Spezial Straf Rechtsschutz“ bzw. „Spezial Strafrecht Rechtsschutz“?

Die Begriffe „Spezial Straf Rechtsschutz“ bzw. „Spezial Strafrecht Rechtsschutz“ und teils auch einfach als „erweiterter Strafrechtsschutz“ bezeichnet, meinen einen Strafrechtsschutz, der über das normale Maß der Standard-Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht hinausgeht.

Der erweiterte Rechtsschutz erfolgt regelmäßig auf zwei Arten. Zum einen erfasst der erweiterte Strafrechtsschutz meist auch eine Kostenübernahme bei vorsätzlichen Delikten. Zum anderen werden meist auch Honorarvereinbarungen erfasst und nicht nur eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zum Hintergrund: Die meisten Anwälte für Strafrecht können nur in einfach gelagerten Verfahren nach dem RVG abrechnen, denn hier sind nur wenige hundert Euro an Gebühren vorgesehen. Gerade bei komplexeren Verfahren wird mit den RVG-Gebühren der tatsächliche Zeit- und Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts bei Weitem nicht abgedeckt, sodass zwischen Anwalt und Mandant individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Diese Honorarvereinbarungen können entweder festgelegte Pauschalen oder Stundensätze beinhalten. Entscheidend ist jedoch, dass von den Standard-Rechtsschutzversicherungen nur RVG-Gebühren übernommen werden und Sie dann die Differenz bei den Kosten im Fall einer Honorarvereinbarung selbst tragen müssten. Das kann sehr teuer werden und lässt sich mit dem erweiterten Strafrechtsschutz vermeiden. Allerdings ist auch zu beachten, dass Spezial Strafrechts-Versicherungen auch selbst deutlich teurer sind als Standard-Versicherungen im Strafrecht. Für bestimmte Berufsgruppen sind sie jedoch nahezu unentbehrlich. Daher werden derartige Versicherungen oft von Unternehmen für Ihre leitenden Angestellten und Organmitglieder im Rahmen von D & O-Versicherungen abgeschlossen.

 

Strafverfahren – wie erfährt die Versicherung von dem Verfahren?

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, werden Sie einen Strafrechtsexperten mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen bzw. Verteidigung beauftragen. Sie dürfen Ihren Anwalt selbst wählen, müssen also weder vorher die Rechtsschutzversicherung um Rat fragen noch einen von der Versicherung vorgeschlagenen Anwalt beauftragen. Top Anwälte für Strafrecht, die Ihnen gerne als Strafverteidiger zur Seite stehen, finden Sie hier bei Lexoni. Im Rahmen des Erstkontakts mit dem Strafrechtsanwalt (persönlich, online oder per Telefon) teilen Sie ihm mit, dass Sie bereits vor dem Zeitpunkt der (angeblichen) Tat eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abgeschlossen haben. Es ist nun Aufgabe des Anwalts, bei der Versicherung anzufragen, ob eine Deckungszusage für den konkreten Tatvorwurf in Betracht kommt.

Um diese Auskunft einholen zu können, müssen Sie den Anwalt für Strafrecht jedoch von seiner anwaltlichen Schweigepflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO entbinden. Denn die Versicherungen bedürfen für die Beurteilung der Kostenübernahme einer Mitteilung des genauen Tatvorwurfs. Nach der Rechtsprechung reicht es für die Entbindung von der Schweigepflicht aus, wenn sie den Anwalt damit beauftragen, eine Deckungszusage bei der Versicherung einzuholen. Einer ausdrücklichen Entbindung von der Schweigepflicht des Anwalts bedarf es darüber hinaus nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2020 – IX ZR 90/19).

 

 

Tipp: Falls gegen Sie ermittelt wird oder Sie ansonsten eine Beratung im Strafrecht wünschen, dann kontaktieren Sie gerne einen unserer Top Anwälte für Strafrecht und lassen sich näher beraten.

 

 

Vergleich der Top Anbieter für Rechtsschutz im Strafrecht

 

Rechtsschutz Strafrecht Vergleich Test

 

I. ARAG Rechtsschutz Strafrecht 

Die ARAG (Abkürzung für Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) bietet Strafrechtsschutz in verschiedenen Varianten an. Wir geben Ihnen einen Überblick mit allen wichtigen Details, die Sie zum ARAG Rechtsschutz im Strafrecht wissen müssen.

 

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Ist Strafrechtsschutz bereits in der Privat-Rechtsschutzversicherung der ARAG enthalten? 

Grundsätzlich ja. Wie der Strafrechtsschutz im Einzelnen ausgestaltet ist, hängt allerdings von der konkret gebuchten Leistungsvariante ab. Die ARAG bietet in ihrer privaten Rechtsschutzversicherung, genannt „Aktiv-Rechtsschutz“, die Leistungsvarianten „Basis“, „Komfort“ und „Premium“ an.

„Basis“: Strafrechtsschutz (S. 32, § 2 i) AVB), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (S. 32, § 2 j) AVB), Opfer-Rechtsschutz (S. 32, 2 n) AVB), Park- und Halteverstöße, wenn Punkte drohen (S. 32, § 2 j) iVm S. 34, § 3 Abs. 2 n) AVB)

„Komfort“: Strafrechtsschutz (S. 32, § 2 i) AVB), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (S. 32, § 2 j) AVB), Opfer-Rechtsschutz (S. 32, 2 n) AVB), Park- und Halteverstöße, wenn Punkte drohen (S. 32, § 2 j) iVm S. 34, § 3 Abs. 2 n) AVB), Erweiterter Strafrechtsschutz mit Versicherungssumme bis 300.000 € sowie Kaution bis 300.000 € (vgl. S. 89 ff. Sonderbedingungen 1)

„Premium“: Strafrechtsschutz (S. 32, § 2 i) AVB), Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (S. 32, § 2 j) AVB), Opfer-Rechtsschutz (S. 32, 2 n) AVB), Park- und Halteverstöße, wenn Punkte drohen (S. 32, § 2 j) iVm S. 34, § 3 Abs. 2 n) AVB), Erweiterter Strafrechtsschutz mit Versicherungssumme bis 300.000 € sowie Kaution bis 300.000 € (vgl. S. 89 ff. Sonderbedingungen 1)

 

Neben den Leistungsvarianten „Komfort“ und „Premium“ der Privat-Rechtsschutzversicherung ist der  Straf-Rechtsschutz auch bei der „ARAG Recht und Heim“ inklusive.

 

Weitere Bestandteile des erweiterten Straf-Rechtsschutzes:

  • Rechtsschutz im beruflichen und ehrenamtlichen Bereich bei Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens
  • Vorschüsse auf die Verteidigung werden auch bei Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens (nicht Verbrechen!, vgl. S. 91, § 4 Abs. 1 AVB) gezahlt
  • „angemessene Honorare“ des Strafrechtsanwalts über die gesetzliche Vergütung hinaus abgedeckt
  • angeblich strafbare Handlung kann sogar vor Beginn des Versicherungsvertrags liegen -> nur Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens muss im Vertragszeitraum liegen
  • Achtung: Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn tatsächlich Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt!

 

Gesamtpreis der Versicherung/Kosten bei ARAG

Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem konkreten Antrag (vgl. § 4 AVB), der sich wiederum nach verschiedenen – von Ihnen im Antragsprozess ausgewählten – Kriterien (z.B. Höhe der Selbstbeteiligung) richtet. Vor Vertragsabschluss können Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag durch Eingabe der relevanten Kriterien hier berechnen lassen.

Beispiel für Kosten der Rechtsschutz:

Leistungsvariante „Komfort“: Arbeitnehmer, Single, Vertragslaufzeit von drei Jahren, Selbstbeteiligung von 250 € = monatlicher Versicherungsbeitrag von 29,20 €

(Zusätzliche vertragliche Kosten fallen nicht an, vgl. § 5 AVB).

 

Zahlungsmodalitäten

Hierfür gilt § 6 AVB:

„Der Beitrag kann jährlich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entrichtet werden, aber auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich.
Der Erstbeitrag wird nach Abschluss des Vertrags zum vereinbarten Versicherungsbeginn fällig. Bei späterer Zahlung
beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Zahlung, es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht Ihr Verschulden. […]“

 

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Wann beginnt der ARAG-Versicherungsschutz?

Vgl. hierzu § 8 AVB letzter Satz:

„Der Versicherungsschutz beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird.“ (s. hierzu auch § 6 AVB zu Zahlungsmodalitäten)

 

Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)

Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 10 AVB. Nach dem derzeitigen Antragsformular können Sie zwischen einer Laufzeit von einem Jahr, drei Jahren und fünf Jahren wählen. In § 10 AVB steht unter anderem geschrieben:

  • die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach den konkret geschlossenen Vertragsvereinbarungen.
  • die Rechtsschutzversicherung kann von beiden Parteien erstmalig zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, spätestens aber nach drei Jahren gekündigt werden.
  • wird sie nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, und zwar von Jahr zu Jahr. In diesen Fällen ist der Vertrag dann zum Ende des jeweils folgenden Versicherungsjahres kündbar.
  • Kündigungen müssen der jeweils anderen Seite spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsverhältnisses vorliegen.

 

Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei ARAG

Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings können Sie Ihre Versicherung nach den Vorgaben des § 9 AVB widerrufen. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Telefax +49 211 963 28 50, E-Mail-Adresse: service@ARAG.de

 

Bietet die ARAG weitere Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht an, beispielsweise eine Spezial-Straf Rechtsschutzversicherung? 

Ja, die Versicherung bietet eine „ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz“ an. Diese Versicherung bezieht sich auf den beruflichen Bereich und richtet sich im Besonderen an Führungskräfte, also „Entscheider“ in verantwortlicher Position eines Unternehmens. Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung kann auch mit einer „Vermögensschaden – und/oder Anstellungsvertrags Rechtsschutzversicherung“ der ARAG kombiniert werden.

Leistungsbestandteile der „ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz“ sind u.a.:

  • Freie Anwaltswahl
  • Übernahme der Kosten eines spezialisierten Strafrechts-Anwalts gemäß einer Honorarvereinbarung in „angemessener Höhe“, ohne Begrenzung auf gesetzliche Vergütung gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) -> Für die Prüfung der „Angemessenheit“ gilt gem. § 5.1.2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) § 3a Abs. 2 RVG analog
  • Auch Anwaltskosten für Verteidigung bei Vorwurf einer vorsätzlichen Tatbegehung, z.B. Steuerhinterziehung, werden grundsätzlich übernommen
  • Achtung: § 7.2. AVB entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat; § 7.2. AVB legt jedoch ebenfalls fest, dass der Versicherungsschutz nicht entfällt im Strafbefehlsverfahren und/oder sofern die Verurteilung lediglich wegen Eventualvorsatz erfolgte und gegen den Versicherten lediglich eine Geldstrafe verhängt wurde

 

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II. ROLAND Rechtsschutz Strafrecht 

Die ROLAND-Versicherungsgruppe bietet ebenfalls einen Strafrechtsschutz an. Wir nennen Ihnen hier nun alles Wichtige zum Roland Rechtsschutz Strafrecht.



 

Ist Strafrechtsschutz bereits in der Privat-Rechtsschutzversicherung von ROLAND enthalten? 

Ein spezieller Strafrechtsschutz ist weder in der „Basis“- noch in der „Komfort“- oder „Premium“-Variante der Rechtsschutzversicherung enthalten. Allerdings sind über den Bereich Verkehr Halt- und Parkverstöße sowie weitere Ordnungswidrigkeiten in allen Leistungsvarianten vom Rechtsschutz erfasst.

 

Bietet ROLAND eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung im Strafrecht an? 

Ja. Als optionaler Zusatzbaustein zu einer Privat-Rechtsschutz (egal ob „Basis“, „Komfort“ oder „Premium“) kann eine sogenannte „StrafrechtPlus Privat“-Versicherung abgeschlossen werden. Diese enthält in allen Leistungsvarianten der Privat-Rechtsschutzversicherung die gleichen Leistungsbestandteile.

Bestandteile der „StrafrechtPlus Privat“ sind u.a.:

  • Sie gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich. Insoweit werden die Kosten solcher Verfahren bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall übernommen (vgl. S. 128, § 1.1 AVB).
  • Versicherungsschutz auch bei Vorwurf einer vorsätzlichen Tat, beispielsweise Betrug, Steuerhinterziehung, Sachbeschädigung oder Beleidigung (vgl. S. 129, § 3.9 AVB).
  • Achtung: Wird die versicherte Person wegen des Vorsatzdelikts verurteilt, dann hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch; Ausnahme: „Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.“ (vgl. S. 129, § 3.9 AVB)
  • Versicherung gilt bereits für angeblich strafbare Handlung vor Beginn des Versicherungsvertrags -> nur Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens muss im Vertragszeitraum liegen.

 

Gesamtpreis der Versicherung/Kosten bei ROLAND

Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem konkreten Antrag, der sich wiederum nach verschiedenen – von Ihnen im Antragsprozess ausgewählten Kriterien (z.B. Höhe der Selbstbeteiligung, Alter, Anzahl der versicherten Personen) richtet. Vor Vertragsabschluss können Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag durch Eingabe der relevanten Kriterien auf der Seite der ROLAND Rechtsschutz berechnen lassen.

Beispiel für Kosten der Rechtsschutz:

Angestellter, 35 Jahre alt, Versicherung für die ganze Familie = monatlicher Versicherungsbeitrag von 26,28 € („Basis“) über 29,85 € („Komfort“) bis zu 44,72 € („Premium“)

 

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Zahlungsmodalitäten

  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise – je nach konkretem Vertrag – möglich, wobei die Beiträge stets im Voraus zu entrichten sind (vgl. § 15.1 ARB 2022)
  • die erste Beitragszahlung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig (vgl. § 15.4.1 ARB 2022)

 

Wann beginnt der ROLAND-Versicherungsschutz?

  • Grundsätzlich mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (vgl. § 14.1 ARB 2022)
  • Wichtige Voraussetzung: Zahlung des ersten (oder einmaligen) Versicherungsbeitrags innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins (s. bereits unter Zahlungsmodalitäten)
  • bei späterer Zahlung des ersten Beitrags, beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt (vgl. § 15.4.2 ARB 2022)

 

Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)

Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 14 ARB 2022.  In § 14 ARB 2022 steht unter anderem geschrieben:

  • die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach den konkret geschlossenen Vertragsvereinbarungen
  • generell kann eine Vertragslaufzeit von einem, zwei, drei, vier oder fünf Jahren vereinbart werden (vgl. § 14.1.2 ARB 2022)
  • ein Vertrag verlängert sich jeweils (stillschweigend) um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Versicherung oder Versicherungsnehmer gekündigt wird (vgl. § 14.2.2 ARB 2022)
  • bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ende des dritten Jahres (oder jedes darauffolgenden Jahres) vom Versicherungsnehmer gekündigt werden (vgl. § 14.2.3 ARB 2022)
  • Kündigungen müssen der jeweils anderen Seite spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsverhältnisses vorliegen

 

§ 14.2.5 ARB 2022 sieht zudem Sonderkündigungsrechte beider Parteien nach einem Versicherungsfall vor:

  • Kündigungsmöglichkeit für den Versicherungsnehmer, z.B. wenn Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, obwohl sie zur Leistung verpflichtet wäre
  • Kündigungsmöglichkeit für die Versicherung und den Versicherungsnehmer, z.B. wenn zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind

 

Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei ROLAND

Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46 50679 Köln E-Mail: service@roland-rechtsschutz.de

 

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III. Allianz Rechtsschutz Strafrecht 

Auch die Allianz bietet Strafrechtsschutz in verschiedenen Varianten an. Bei uns erfahren Sie alle wichtigen Details, die Sie zum Allianz Rechtsschutz im Strafrecht wissen müssen.

 

Ist Strafrechtsschutz bereits in der Privat-Rechtsschutzversicherung der Allianz enthalten? 

Ja, jedenfalls teilweise. Die Allianz bietet ihre private Rechtsschutzversicherung in den Leistungsvarianten „Basis“, „Smart“, „Komfort“ und „Premium“ an. Dabei ist ein Strafrechtsschutz in allen Leistungsvarianten, also auch bereits in der „Basis“-Variante vorhanden und umfasst auch den Strafrechtsschutz im Rahmen eines Ehrenamtes. Ein erweiterter Strafrechtsschutz, der auch bestimmte Vorsatzvergehen umfasst, ist dagegen nur in der „Premium“-Variante Leistungsbestandteil.

Alle Leistungsvarianten bieten zudem einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Der genannte Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gilt gerade auch für den Rechtsschutz im Verkehr.

 

Bietet die Allianz weitere Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht an, beispielsweise eine Spezial-Straf Rechtsschutzversicherung? 

Ja, die Allianz bietet zudem speziellen Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Straf-Rechtsschutz für Selbstständige an.

Leistungsbestandteile der „Straf-Rechtsschutz“ für Unternehmen und Selbstständige sind u.a.:

  • Gebührenvereinbarungen mit qualifizierten Strafverteidigern
  • Versicherungsschutz auch bei Vorwurf einer vorsätzlichen Tat
  • Achtung: Wird die versicherte Person wegen des Vorsatzdelikts verurteilt, dann hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch
  • Versicherung gilt bereits für angeblich strafbare Handlung vor Beginn des Versicherungsvertrags -> nur Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens muss im Vertragszeitraum liegen

 

ALLIANZ-Strafrechtsschutz – Kosten

Die Versicherungsbeiträge richten sich nach dem konkreten Antrag, der sich wiederum nach verschiedenen – von Ihnen im Antragsprozess ausgewählten Kriterien (z.B. Höhe der Selbstbeteiligung, Anzahl der Versicherten) richtet. Vor Vertragsabschluss können Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag durch Eingabe der relevanten Kriterien auf der entsprechenden Website der Allianz berechnen lassen.

Beispiel für Kosten der Rechtsschutz:

„Rechtsschutz Privat (Kombischutz)“: Selbstständiger, Versicherung für einen selbst + Partner, Vertragslaufzeit von drei Jahren, Selbstbeteiligung von 150 € = monatlicher Versicherungsbeitrag von 23, 85 € („Basis“) über 34,38 € („Smart“) und 48,34 € („Komfort“) bis zu 85,80 € („Premium“) 

Zusatzoption: Straf-Rechtsschutz im Beruf für 12,20 € im Monat (Achtung: Versichert sind hier nur Nichtselbstständige!)

 

Zahlungsmodalitäten

  • monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise möglich (vgl. § 8.2.3 AVB)
  • die erste Beitragszahlung ist unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie eben möglich) nach Abschluss des Vertrages zu zahlen; Ausnahme: es wurde vereinbart, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll -> dann wird Beitrag erst zu diesem späteren Zeitpunkt fällig (vgl. § 8.2.1 AVB)

 

Wann beginnt der ALLIANZ-Versicherungsschutz?

Zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste (bzw. einmalige) Beitrag rechtzeitig bezahlt wurde (vgl. § 8.1 AVB).

 

Laufzeit und Beendigung der Versicherung (v.a. durch Kündigung)

Die Vertragsmodalitäten zu Laufzeit und Beendigung Ihrer Rechtsschutzversicherung regelt § 8.3 AVB.  In § 8.3 AVB steht unter anderem geschrieben:

  • die vereinbarte Laufzeit richtet sich nach der im Versicherungsschein angegebenen Dauer
  • für alle Verträge mit einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr gilt: Wenn keine Partei den Vertrag kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr
  • beide Parteien können den Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen
  • Kündigungen müssen der jeweils anderen Seite spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsverhältnisses vorliegen

 

Widerrufsrecht/ „Testmöglichkeit“ bei der ALLIANZ

Eine „Testmöglichkeit“ bzw. ein „Testzeitraum“ für die Versicherung ist nicht vorgesehen. Allerdings steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Danach können Sie ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (also etwa in Form eines Briefes, eines Faxes oder einer E-Mail) widerrrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin oder Allianz Versicherungs-AG, Königinstr. 28, 80802 München oder per Fax an 0800/4400/101 und aus dem Ausland per Fax an 0049/89/207002911 oder per E-Mail an Sachversicherung@Allianz.de.

 

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser ausführlichen Übersicht zu Rechtsschutzversicherungen im Strafrecht weiterhelfen und die Auswahl nach einem passenden Anbieter vereinfachten konnten. Wir werden diesen Artikel kontinuierlich aktualisieren, also schauen Sie gerne wieder vorbei.

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