Wespen gelten bei den meisten Menschen als nervige Insekten, die es zu bekämpfen bzw. töten gilt. Doch darf ich Wespen überhaupt töten oder stehen sie gar unter Naturschutz? Droht mir also im schlimmsten Fall eine Strafe oder ein Bußgeld, wenn ich eine Wespe töte? Wir klären – knapp und verständlich – auf, was rechtlich gilt und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darf man Wespen töten?
Tatsächlich nicht. Denn bei Wespen handelt es sich um „wild lebende Tiere“, die in Deutschland durch die gesetzlichen Vorschriften des Natur- und Artenschutzes geschützt sind. Unter Abschnitt 2 „Allgemeiner Artenschutz“ des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) steht hierzu in § 39 Abs. 1 Nr. 1 geschrieben: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“
Wann ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Gesetzes vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Insbesondere liegt ein vernünftiger Grund vor, wenn wissenschaftliche oder naturkundliche Untersuchungen an den Wespen vorgenommen werden sollen (vgl. § 39 Abs. 4a BNatSchG). Außerdem dürfte ein vernünftiger Grund anzunehmen sein, wenn ein Allergiker oder ein (kleines) Kind von einer Wespe bedroht wird. Möchte eine Wespe dagegen lediglich auch ein Stück von Ihrem leckeren Erdbeerkuchen abhaben, reicht dies als Grund nicht aus.
Stehen Wespen unter Naturschutz?
Ja. Wie bereits erwähnt, unterfallen Wespen jedenfalls dem allgemeinen Artenschutz aus § 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Der Naturschutz für Wespen gilt dabei nicht nur in einzelnen Bundesländern wie Bayern oder Niedersachsen, sondern bundesweit. Je nach Wespenart werden bestimmte Wespen (z.B. Hornissen) über den allgemeinen Artenschutz hinaus besonders geschützt. Den besonderen Artenschutz regeln die § 44 ff. BNatSchG. Ergänzend zum allgemeinen Artenschutz gelten für diese Arten vor allem bestimmte Besitz-, Zugriffs- und Vermarktungsverbote (vgl. § 44 Abs. 1-3 BNatSchG).
Welche Wespen dürfen bekämpft werden?
Gar keine. Nach den deutschen Gesetzen unterstehen alle Wespenarten jedenfalls dem allgemeinen Artenschutz, der unter anderem das Verletzen und Töten von Wespen und anderen wild lebenden Tieren verbietet. Bestimmte Wespenarten sind darüber hinaus besonders geschützt. Sie erhalten also mehr Schutz und nicht weniger und dürfen erst recht auch nicht getötet werden.
Wespen(königin) töten – droht Strafe oder Bußgeld?
Ja, es droht Ihnen ein Bußgeld. Nach § 69 Abs. 3 Nr. 7 BNatSchG handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie ein wild lebendes Tier – wie eine Wespe – vorsätzlich oder fahrlässig verletzen oder töten. Die Geldbuße kann nach § 69 Abs. 7 BNatSchG grundsätzlich bis zu fünfzigtausend Euro betragen, wobei die Höhe freilich dem Einzelfall angemessen angesetzt wird. Die konkrete Höhe des Bußgeldes variiert dabei je nach Bundesland und „Schutzniveau“ der Wespenart.
Für das Töten einer einzelnen Wespe werden Sie ohnehin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie rechtlich belangt werden. Denn selbst wenn Sie dabei beobachtet bzw. erwischt werden sollten, haben die Behörden – mangels (personeller) Ressourcen – kein Interesse daran, solche verhältnismäßig harmlosen Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Anders dürfte es aussehen, wenn Sie illegal ein Wespennest entfernen. Wird hierfür eine Geldbuße festgesetzt, dann kann sie sich durchaus im dreistelligen Euro-Bereich bewegen.
Tipp: Falls Sie sich auch für die Frage interessieren, ob man verpflichtet ist, bestellte Ware zu kaufen, dann klicken Sie sich gerne mal rein.
Wespen töten in Österreich und der Schweiz – das gilt
Auch in Österreich ist das Töten von Wespen verboten. Wespen stehen in Österreich unter Naturschutz, wobei jedes Bundesland eigene Gesetze zum Naturschutz (z.B. „Steiermärkisches Naturschutzgesetz“ für die Steiermark). Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundeländern, fällt auch die Höhe der möglichen Bußgelder unterschiedlich aus.
In der Schweiz weichen die Regelungen von denen in Deutschland und Österreich ab. Denn Wespen unterfallen in der Schweiz nicht dem allgemeinen Artenschutz, sodass das Töten dort auch nicht mit einem Bußgeld bewehrt ist.
Zusammenfassung
Anders als viele glauben, darf man Wespen in Deutschland nicht einfach töten. Gleiches gilt auch für Österreich, nicht jedoch für die Schweiz. In der Schweiz ist das Töten von Wespen nämlich nicht mit Bußgeld bewehrt. In Deutschland unterfallen alle Wespenarten jedenfalls dem allgemeinen Artenschutz, der es unter anderem verbietet, Wespen zu verletzen und zu töten. Geschieht dies dennoch, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bewehrt ist. In der Praxis wird es in der Regel allerdings nur zu einem Bußgeld kommen, wenn mutwillig eine große Anzahl an Wespen getötet bzw. ein Wespennest bekämpft wird.