Zählt der Samstag nun als Arbeitstag oder nicht? Diese verflixte Frage wird sich fast jeder früher oder später stellen, wenn er damit im alltäglichen Leben in Berührung kommt. Egal ob Arbeitszeit, Kündigung, Miete oder Parkverbot, in all diesen und weiteren Bereichen kann die Frage, ob der Samstag als Werktag gilt, auftauchen. Wir gehen auf die einzelnen (Rechts-)Bereiche detailliert anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung ein und erläutern Ihnen zunächst ausführlich, wie „Arbeitstage“ und „Werktage“ in Deutschland überhaupt rechtlich verstanden werden.
Was sind Arbeitstage und Werktage in Deutschland?
Arbeitstage und Werktage werden in Deutschland rechtlich unterschieden. Die Unterscheidung kann dabei sehr praxisrelevant sein, wie wir noch zeigen werden. Der Begriff des „Werktags“ wird im sogenannten Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) definiert. In § 3 Abs. 2 heißt es dort: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
„Arbeitstage“ werden dagegen anders verstanden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert den Arbeitstag nämlich regelmäßig als einen Tag, an dem der Arbeitnehmer tatsächlich – oder jedenfalls betriebsüblich – zu arbeiten hat (vgl. nur BAG, Urteil vom 14.3.2017 – 9 AZR 7/16). Vereinzelt finden sich auch in Gesetzen eigene Definitionen eines „Arbeitstages“. So steht in der Arbeitszeitverordnung (AZV), die sich an die Beamten des Bundes richtet, in § 2 Nr. 3 geschrieben, dass ein „Arbeitstag ein Werktag“ ist.
Was für die Bundesbeamten gilt, stimmt für viele Arbeitnehmer dagegen aufgrund ihres Berufsbildes nicht. Allein in den Krankenhäusern, im Rettungsdienst, der Feuerwehr und Polizei, aber auch in Gaststätten und vielen anderen Berufen sind auch Sonn- und Feiertage „Arbeitstage“, auch wenn Sie rechtlich nicht als Werktage gelten. Es lässt sich daher zusammenfassend festhalten: Ein Arbeitstag kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, sodass ein Arbeitstag für den jeweiligen Arbeitnehmer längst nicht immer ein Werktag im Rechtssinne ist.
Beispiel: Arbeitstage und Werktage im Arbeitsrecht
Zu der oben bereits erläuterten Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Werktagen finden Sie hier ein Beispiel zur Verdeutlichung der Praxisrelevanz:
Ihr Chef schreibt in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Ihnen ein Urlaubsanspruch von 30 Werktagen/Jahr zusteht. Doch bedeutet das eine Gesamturlaubszeit von 6 Wochen (also 30 geteilt durch 5)? Nein, nach der rechtlichen Definition nicht! Denn dann sind die 30 Werktage durch 6 zu teilen, da auch der Samstag als Werktag hier mitgerechnet werden muss. Ihnen stehen also insgesamt nur 5 Wochen bzw. bei 5 Arbeitstagen/Woche insgesamt 25 Arbeitstage Urlaub im Jahr zu. Im Zweifel sollten Sie Ihren Arbeitgeber aber fragen, ob es sich bei dem im Arbeitsvertrag angegebenen Urlaub wirklich um Werktage oder doch um Arbeitstage handelt. Denn die Unterscheidung ist auch längst nicht allen Arbeitgebern bekannt und zudem könnte es sich auch um einen redaktionellen Fehler im Vertrag handeln.
Gilt der Samstag rechtlich als Werktag?
In den allermeisten Fällen ja (siehe hierzu u.a. BAG, Urteil vom 20.9.2017 – 6 AZR 143/16, OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 – 2 Ss OWi 127/01). Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie immer eher davon ausgehen, dass es sich auch bei einem Samstag um einen Werktag handelt. Rechtlich werden jedoch bestimmte Konstellationen unterschieden, in denen der Samstag nicht als Werktag zählt. Hierauf werden wir im Folgenden näher eingehen.
Ist der Samstag ein Werktag bei der Post bzw. DHL?
Ja. Das betrifft generell sowohl Zustellungen als auch Abholungen und Lagerfristen. Gleiches gilt für alle anderen großen Zustellerfirmen und Paketdienstleister. Es kann dennoch sein, dass die Post oder ein sonstiger Anbieter im Einzelfall bestimmte Sendungen am Samstag nicht zustellt oder bestimmte Gebiete von der Zustellung am Samstag ausgenommen sind, denn Werktag muss nicht zugleich Arbeitstag bedeuten (siehe oben).Auch kann es sein, dass einzelne Poststationen an einem Samstag geschlossen haben. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass bei einer Bezeichnung als Werktag – beispielsweise auf einem Abholzettel („kann am nächsten Werktag abgeholt werden“) – auch der Samstag gemeint ist.
Gilt der Samstag als Werktag im Mietrecht?
Nicht immer! Denn die Rechtsprechung differenziert im Mietrecht je nachdem, ob es sich um die Fälligkeit der Miete oder die Kündigung handelt. Das mag verwirrend sein, hat aber gute Gründe. Man sollte sich vor allem die Ausnahme von der Einordnung des Samstag als Werktag bei der Zahlungsfrist für die Miete vergegenwärtigen. In § 556 b Abs. 1 BGB steht geschrieben, dass die Miete „spätestens bis zum dritten Werktag“ (eines Monats oder anderweitig bemessenen Zeitabschnitts) zu entrichten ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter vor den Nachteilen einer nicht rechtzeitig durchgeführten Überweisung geschützt werden soll, da es sich beim Samstag regelmäßig nicht um einen Bankarbeitstag handelt. Aus diesem Grund soll der Samstag im Rahmen des § 556 b Abs. 1 BGB nicht als Werktag gelten und wird daher bei der Berechnung nicht mitgezählt (BGH, Urteil vom 13.07.2010 – VIII ZR 291/09).
Anders dagegen bei der Berechnung der Kündigungsfrist. Hier gilt der Samstag ganz normal als Werktag. Eine Ausnahme gibt es hier nur, wenn der Samstag das Ende der Karenzfrist darstellt, da dies der Regelung des § 193 BGB zuwiderlaufen würde (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04).
Ist der Samstag ein Werktag im Baugewerbe?
Ja, auch im Baugewerbe gilt der „rechtliche Normalfall“, nach dem der Samstag als Werktag zählt. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Samstag auch zugleich als Arbeitstag im Baugewerbe gilt, denn wie oben bereits gezeigt, sind die Bezeichnungen Werk- und Arbeitstage in ihrer Bedeutung verschieden und daher voneinander zu trennen.
Tipp: Falls Sie sich auch für die Frage interessieren, ob ich in Deutschland einen Rechtslenker fahren darf, dann klicken Sie sich gerne mal rein.
„Werktags Parken erlaubt“ – gilt der Samstag auch hier als Werktag?
Ja. Wenn Sie ein Schild „Werktags Parken erlaubt“ oder „Halteverbot werktags“ lesen, dann gilt das Schild auch an einem Samstag. Denn im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestehen – anders als bei der Zahlungsfrist im Mietrecht – keine gewichtigen Gründe, den Samstag nicht als Werktag einzuordnen.
Zusammenfassung
Der Samstag ist in den allermeisten Fällen ein Werktag. Zunächst sind „Werktage“ von „Arbeitstagen“ im Rechtssinne strikt zu unterscheiden. Ein Werktag kann ein Arbeitstag sein, muss aber nicht. Ebenso kann ein Sonn- oder Feiertag, der rechtlich nicht als Werktag gilt, ein Arbeitstag sein.
Explizite Ausnahmen, in denen der Samstag keinen Werktag darstellt, gelten im Mietrecht. Bei Zweifeln sollten Sie grundsätzlich jedoch immer davon ausgehen, dass der Samstag als Werktag zählt, beispielsweise beim Parken oder bei der Post.