Wann darf ich wieder Auto fahren, wenn ich gekifft habe?

Wann darf ich wieder Auto fahren, wenn ich gekifft habe?

 

Ab und zu einen Joint zu rauchen gehört für viele Menschen zum Alltag. Doch welche Auswirkungen hat Kiffen auf das Autofahren bzw. wann darf ich wieder (Auto) fahren, wenn ich gekifft habe? Wir beantworten Ihnen diese und weitere Fragen und gehen insbesondere auch darauf ein, welche Strafen drohen, wenn Sie bekifft Auto fahren. Dabei sei bereits hier klargestellt, dass sich Kiffen und Auto fahren nicht vereinbaren lassen, denn die durch den Rauschzustand hervorgerufenen körperlichen Folgen wie Halluzinationen und leichtsinniges Verhalten stellen eine schwerwiegende Gefahr für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar.

 

Wann darf ich wieder Auto fahren, wenn ich gekifft habe?
Der Konsum von Cannabis gehört für viele Menschen im Alltag dazu, führt beim Autofahren jedoch zu schwerwiegenden Konsequenzen.

 

Gestern bzw. am Vorabend gekifft – heute Auto fahren?

Nein, das wird nicht legal möglich sein. Denn aufgrund der erheblichen Gefahren für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer sollte niemand unter Substanzeinwirkung ein Fahrzeug lenken. Zudem drohen Ihnen erhebliche Strafen. Das Motto „gestern gekifft, heute angehalten“ (von der Polizei) sollten Sie also tunlichst vermeiden.

 

Auto fahren – wie lange ist TCH nachweisbar?

Wie lange sollte ich also nach dem Konsum von Cannabis mit dem Autofahren warten? Tatsächlich hängt es von vielen Faktoren ab, wie lange ich nach dem Kiffen kein Auto fahren darf. Insbesondere ist für die Geschwindigkeit des Abbaus der Substanzen im Körper entscheidend, wie oft und wie viel Cannabis konsumiert wurde. Gelegenheits-Konsumenten (höchstens alle 14 Tage) sollten dabei mindestens 24 Stunden, regelmäßige Konsumenten (öfter als alle 14 Tage) mindestens 48 Stunden nach dem Konsum von Cannabis aufs Autofahren verzichten, um zumindest eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs weitgehend auszuschließen. Aber Achtung: Eine Garantie haben Sie dafür aber nicht. Selbst wenn Sie acht Tage nicht gekifft haben, kann es zu unangenehmen Konsequenzen führen, wenn Sie von der Polizei angehalten werden. Bei regelmäßigen Konsumenten kann es sogar drei Monate oder länger nach dem letzten Konsum dauern, bis kein THC (= Tetrahydrocannabinol als psychoaktiver Wirkstoff der Droge) mehr im Blut nachgewiesen werden kann.

Anders als für den Alkoholkonsum am Steuer gibt es für THC keine gesetzlich eindeutigen Grenzwerte. Allerdings gehen fast alle Gerichte in Deutschland von einem Grenzwert von 1,0 ng/mL THC im Blut aus, bei dem eine drogeninduzierte Beeinträchtigung für den Straßenverkehr als nachgewiesen gilt. Der Wert von 1,0 ng/mL THC wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht als Grenzwert akzeptiert (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2014 – 3 C 3.13).

 

Wann darf ich in Deutschland bzw. der Schweiz nach einem Joint wieder Auto fahren?

Sie haben einen Joint geraucht und fragen sich, wie lange Sie nach dem Kiffen in Deutschland und der Schweiz kein Auto fahren dürfen. Grundsätzlich gilt: Selbst nach einmaligem Cannabis-Konsum kann es bis zu einem Monat dauern, bis Sie wieder legal Auto fahren dürfen, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen. Dabei gelten in Deutschland und der Schweiz ähnliche Grenzwerte. Gehen die meisten deutschen Gerichte von einer Nachweisbarkeit ab 1,0 ng/mL THC aus, bestätigte das Schweizer Bundesgericht im Jahr 2021 eine Verordnung in der Schweiz, die von 1,5 ng/mL TCH ausgeht.

Grundsätzlich gilt in der Schweiz jedenfalls eine „Null-Toleranz-Politik.“ Sobald TCA beim Autofahren im Blut nachweisbar ist, machen Sie sich strafbar. Sie sollten also sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz nach einem Joint mindestens 24 bis 48 Stunden kein Auto fahren. Eine Garantie, dass Ihnen nach dieser Wartezeit kein TCH mehr im Blut nachgewiesen werden kann bzw. Sie wieder fahrtüchtig sind, haben Sie – aufgrund der unterschiedlichen Abbauzeit im Blut – jedoch nicht.

 

Wann und unter welchen Umständen dürfen „Dauerkiffer“ Auto fahren?

Die Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, denn auch bei „Dauerkiffern“ sind die Voraussetzungen unterschiedlich. Dauerkiffen kann von mehreren Joints pro Woche bis hin zu mehreren Joints am Tag reichen. Zudem kommt es auf die Menge des konsumierten Cannabis und darüber hinaus auch auf die individuellen körperlichen Abbauprozesse an. Wie oben bereits beschrieben, dürfte bei „Dauerkiffern“ Auto fahren mit weitgehender Sicherheit vor etwaigen Strafen erst wieder nach einigen Monaten möglich sein. Denn selbst wenn Sie sich längst nicht mehr „high“ fühlen, kann weiterhin ein Grenzwert von mehr als 1,0 ng/mL THC im Blut nachweisbar sein.

 

Wie lange nicht fahren nach CBD?

CBD (= Cannabidiol) ist von THC grundsätzlich zu unterscheiden, obwohl beide Substanzen aus der Cannabispflanze gewonnen werden. Allerdings fällt CBD nicht wie THC zu entsprechenden Rauschzuständen und unterfällt demnach auch nicht dem deutschen Betäubungsmittelgesetz. Im Regelfall wird CBD in Form von Ölen als legales und auf dem Markt frei verfügbares pflanzliches Produkt konsumiert. Dabei treten – mangels Rauschzuständen – auch keine Beeinträchtigungen beim Autofahren auf. Trotzdem weisen CBD-Öle auch einen gewissen Anteil an THC auf, der sich jedoch meist im sehr niedrigen Bereich bewegt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher den THC-Anteil Ihres CBD-Produkts im Auge haben und auch keine allzu hohen Mengen an CBD konsumieren.

 

Tipp: Wenn Sie sich auch für die Frage interessieren, welche Strafe bei Fahrerflucht droht, dann klicken Sie sich gerne mal rein. Und wenn Sie Rechtsanwälte für Strafrecht, beispielsweise Anwälte für Strafrecht in Pforzheim, suchen, dann werden Sie hier ebenfalls fündig.

 

Bekifft Auto fahren – welche Strafe droht?

Wenn Sie bekifft, also mit einem Blutwert von mindestens 1,0 ng/mL THC, fahren und von der Polizei erwischt werden, drohen Ihnen empfindliche Konsequenzen. Selbst beim ersten Mal müssen Sie bereits mit einem (vorläufigen) Entzug der Fahrerlaubnis und einer hohen Geldstrafe von 500 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile davon aus, dass bei einem gelegentlichen Konsumenten, der erstmals unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt wird, nicht ohne weitere Aufklärung durch die Fahrerlaubnisbehörde von fehlender Fahreignung auszugehen ist. Vielmehr ist die Fahreignung im Zweifel zunächst anhand einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu untersuchen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.04.2019 – 3 C 8.18).

Wenn Sie das zweite Mal erwischt werden, sind schon 1000 € Bußgeld sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis von drei Monaten fällig. Hinzu kommen erneut zwei Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer MPU zur Überprüfung der Fahreignung. Beim dritten Mal werden unter anderem 1.500 € Bußgeld fällig.

Je nachdem, ob Sie unter Drogeneinfluss andere Verkehrsteilnehmer wenigstens fahrlässig gefährdet haben oder Sie sogar einen Unfall – im schlimmsten Fall mit Verletzten oder Toten – verursacht haben, drohen bei Erfüllung entsprechender Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch auch weitere Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

 

Zusammenfassung – wann darf ich wieder Auto fahren, wenn ich gekifft habe?

Kiffen und Autofahren lassen sich aufgrund des erheblichen Gefährdungspotenzials durch die durch Cannabis hervorgerufenen Rauschzustände nicht vereinbaren. Wann Sie wieder Auto fahren dürfen, wenn Sie gekifft haben, ist eine heikle Frage, die sich kaum eindeutig beantworten lässt. Als Gelegenheits-Konsument sollten Sie mindestens 24 Stunden und als regelmäßiger Konsument mindestens 48 Stunden nach dem Konsum aufs Autofahren verzichten. Sie haben jedoch – je nach Regelmäßigkeit und Menge des Konsums – keine Garantie, dass Ihnen nicht noch nach Wochen und teils sogar Monaten ein zu hoher THC-Wert im Blut nachgewiesen werden kann. Auch wenn Sie vor einer Woche gekifft haben, kann also ihr Führerschein morgen weg sein. Sofern Sie erwischt werden, fallen die Strafen – dem Gefährdungspotenzial entsprechend – empfindlich aus. Lassen Sie es daher besser nicht darauf ankommen und steigen Sie als Cannabis-Konsument von vornherein beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel um!

 

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie direkt mit dem Autor dieses Artikels, Herrn Rechtsanwalt Obergfell, Kontakt auf.

 

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