Warum darf man nicht unnötig langsam fahren? Strafe möglich?

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

 

Je schneller man fährt, desto gefährlicher wird es im Straßenverkehr im Regelfall. Aber warum darf man dann nicht (unnötig) zu langsam fahren? Ab welcher Geschwindigkeit ist man überhaupt zu langsam? Und droht mir eine Strafe, wenn ich zu langsam fahre? Auf alle diese – etwas ungewöhnlichen – Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht finden Sie bei uns Antworten. Dabei beantworten wir auch die Frage, ob man sogar geblitzt werden kann, wenn man nicht zu schnell, sondern zu langsam fährt.

 

 

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Vielen Autofahrern dürfte die Frage, warum man nicht unnötig langsam fahren darf, zuletzt bei der theoretischen Führerscheinprüfung untergekommen sein. Denn bei Vergehen im Straßenverkehr spielt das (zu) schnelle Fahren wohl die größte Rolle. Das liegt freilich vor allem daran, dass fast alle Schilder mit Geschwindigkeitsangaben auf den Straßen Höchst- und keine Mindestgeschwindigkeiten vorgeben. Das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt nämlich keine Mindestgeschwindigkeit, nicht einmal auf der Autobahn. Warum darf man dann nicht (unnötig) zu langsam fahren?

Im Allgemeinen werden gegen zu langsames Fahren drei wesentliche Gründe angeführt. Erstens soll der Verkehrsfluss nicht behindert werden, zweitens sollen nachfolgende Fahrzeuge durch stockenden Verkehrsfluss nicht zum gefährlichen Überholen verleitet werden und drittens wird durch zu langsames Fahren die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht. Je nach Umgebung, Verkehrslage oder der Beschaffenheit des Untergrunds können auch weitere Gründe hinzukommen. Beispielsweise wenn das Fahrzeug aufgrund von festem Schnee oder Matsch bei zu langsamer Geschwindigkeit feststecken könnte.

 

Warum ist zu langsames Fahren gefährlich?

Zu langsames Fahren kann gefährlich werden, wenn nachfolgende Fahrzeuge nicht mit einer so niedrigen Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs rechnen und dies auch zu spät erkennen. In solchen Fällen sind Auffahrunfälle vorprogrammiert. Außerdem führen unnötig langsam fahrende Fahrzeuge im Regelfall zu Überholmanövern der nachfolgenden Fahrzeuge. Überholmanöver über die Gegenfahrbahn stellen im Straßenverkehr immer ein gewisses Risiko dar, erst recht an unübersichtlichen Stellen und wenn mehrere Fahrzeuge überholen. Durch zu langsam fahrende Fahrzeuge steigt somit jedenfalls auch die Gefahr von Unfällen bei Überholmanövern, die bei Beteiligung des Gegenverkehrs – aufgrund der involvierten Geschwindigkeiten – besonders heftig ausfallen können.

 

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Wenn Sie dauerhaft auf der Bremse stehen, fahren Sie möglicherweise unnötig langsam. Doch warum dürfen Sie unter bestimmten Umständen eigentlich nicht „zu langsam“ fahren?

 

Wann ist man zu langsam bzw. wie schnell muss man mindestens fahren?

Eine ausdrückliche Mindestgeschwindigkeit kennt das deutsche Straßenverkehrsrecht nicht. In § 3 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht jedoch geschrieben: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ § 3 Abs. 2a StVO nennt dabei indirekt triftige Gründe für ein sehr langsames Fahren. Denn „wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“.

Ein triftiger Grund ist weiterhin beispielsweise gegeben, wenn Sie aufgrund eines Motorschadens oder der maximalen Motorleistung ihres Fahrzeugs nicht schneller fahren können. Auch wenn Sie auf der Suche nach einem Parkplatz sind oder dichter Nebel die Sicht behindert, haben Sie einen triftigen Grund, um für eine gewisse Zeit sehr langsam zu fahren. Insgesamt gibt es eine Vielzahl weiterer Gründe, die ein „zu langsames“ Fahren rechtfertigen. Keinen triftigen Grund stellt es jedenfalls dar, wenn Sie Ihren Hintermann lediglich ärgern und deswegen ausbremsen wollen. Dabei kann es sich sogar um Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches, also eine Straftat, handeln.

Die genannte Grundsätze gelten für (zu) langsames Fahren innerorts wie außerorts, also auch auf Landstraßen und Autobahnen. Auch auf der Autobahn gibt es nämlich – entgegen eines weit verbreiteten Irrtums – keine ausdrückliche Mindestgeschwindigkeit. Das Gesetz sieht lediglich eine Nutzungsbeschränkung der Autobahn auf Kraftfahrzeuge vor, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 StVO).

 

Kann man geblitzt werden, wenn man zu langsam fährt?

Nein. Die Technik der Blitzer ist hierfür nicht ausgelegt und es wäre auch wenig sinnvoll. Zum einen kommt zu langsames Fahren im Vergleich zu zu schnellem Fahren in der Praxis viel seltener vor. Zum anderen dürfte die Mehrheit der sehr langsamen Fahrer einen guten bzw. triftigen Grund hierfür haben. Das kann der Blitzer jedoch nicht beurteilen, denn er misst schließlich lediglich die Geschwindigkeit und müsste daher jedes Fahrzeug unterhalb einer festgelegten Geschwindigkeit blitzen. Die menschliche Wahrnehmung kann dagegen viel besser erkennen, ob es sich bei sehr langsamem Fahren um einen Verkehrsverstoß handelt oder nicht. Somit verbleibt die Beurteilung Polizisten vorbehalten.

 

 

Tipp: Bei Interesse finden Sie bei uns auch Artikel dazu, was im erweiterten Führungszeugnis steht und wann die Polizei Sie filmen oder fotografieren darf

 

 

Zu langsam fahren – Strafe möglich?

Ja, in Form eines Bußgeldes und Punkten in Flensburg. Eine Strafe nach dem Strafrecht ist für zu langsames Fahren dagegen nicht vorgesehen. Für den Tatbestand des zu langsamen Fahrens ist ein Bußgeld zwischen 20 Euro und 120 Euro bei maximal einem Punkt in Flensburg vorgesehen. Die konkreten Sanktionen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Bußgeldtabelle.

 

Zusammenfassung

Langsames Fahren erhöht längst nicht in allen Fällen die Verkehrssicherheit, weshalb man im Straßenverkehr nicht unnötig langsam fahren darf. Unnötig langsam fährt, wer den Verkehrsfluss behindert und hierfür keinen triftigen Grund hat. Die Beurteilung ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Eine festgelegte Mindestgeschwindigkeit gibt es in Deutschland nicht, auch nicht auf Autobahnen. Handelt es sich beim langsamen Fahren um einen Verkehrsverstoß, droht Ihnen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Die gute Nachricht: Geblitzt werden können Sie bei unnötig langsamem Fahren dagegen nicht.

 

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