Ermittlungsverfahren eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO) – wann & wie?
Wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, ist das für den Beschuldigten eine gute Nachricht. Was die Einstellung nach § 170 StPO – genauer: nach § 170 Abs. 2 StPO – im Einzelnen bedeutet, wer die Kosten bei Einstellung des Strafverfahrens trägt und ob trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt, erfahren Sie …
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