Bei einem Strafverfahren sind Ablauf und Dauer für alle daran Beteiligten von großem Interesse. Wir möchten deshalb darüber aufklären, wie ein Strafverfahren im Allgemeinen abläuft, welchen Gang das Strafverfahren nehmen kann und mit welcher Dauer des Strafverfahrens regelmäßig zu rechnen ist.
Wann beginnt ein Strafverfahren?
Für den Beginn eines Strafverfahrens gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird eine Anzeige erstattet oder die jeweilige Staatsanwaltschaft nimmt von Amts wegen Ermittlungen auf. Bei allen sogenannten „Offizialdelikten“ (u.a. Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl, Betrug) muss die Staatsanwaltschaft ohnehin von Amts wegen ermitteln, sobald sie von einem entsprechenden Verdacht Kenntnis erlangt. Gleiches gilt bei einem sogenannten relativen Antragsdelikt, sofern die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Lediglich bei absoluten Antragsdelikten (z.B. Hausfriedensbruch) bedarf es zwingend eines entsprechenden Strafantrags, um das Verfahren einzuleiten.
Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, beginnt damit zunächst das sogenannten Ermittlungsverfahren, in dem Staatsanwaltschaft und Polizei versuchen, den Sachverhalt bestmöglich zu erforschen und alle relevanten Tatsachen zu berücksichtigen. Am Ende des Ermittlungsverfahrens steht die Entscheidung, ob ein hinreichender Tatverdacht iSd § 170 Abs. 1 StPO und Anklage erhoben wird bzw. ein Strafbefehl beantragt wird oder das Verfahren – bei Fehlen des hinreichenden Tatverdachts – gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.
Wie lange dauert es, bis ein Strafverfahren eingeleitet wird?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen – wie beispielsweise ein Strafantrag im Fall eines absoluten Antragsdelikts – vorliegen, dann wird ein Strafverfahren sofort eingeleitet. Grundsätzlich bedarf es für die Einleitung eines Strafverfahrens eines sogenannten Anfangsverdachts (§ 152 Abs. 2 StPO), was generell meint, dass es nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung bei Vorliegen bestimmter Tatsachen jedenfalls als möglich erscheinen muss, dass eine strafbare Handlung vorliegt. Je nachdem, wann diese Voraussetzungen vorliegen, kann ein Strafverfahren noch am selben Tag der mutmaßlich Tathandlung oder auch erst Jahre später (sofern die Tat dann nicht schon verjährt ist) eingeleitet werden.
Was passiert nach einem Ermittlungsverfahren?
Wenn sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung und für eine öffentliche Anklage entschieden hat, beginnt nun das sogenannte Zwischenverfahren, in dem der Beschuldigte nun gem. § 157 StPO als Angeschuldigter bezeichnet wird. Nach Erhebung der Anklage übernimmt im Zwischenverfahren bereits das jeweils zuständige Gericht das Verfahren und entscheidet, ob es die Anklage auch zulässt, also das von der Staatsanwaltschaft beantragte Hauptverfahren eröffnet. Das dürfte überwiegend der Fall sein, sodass das Gericht sodann in der Regel einen Termin für die öffentliche Hauptverhandlung bestimmt, wobei das Hauptverfahren nicht mit dem Beginn der Hauptverhandlung, sondern bereits mit Erlass des sogenannten Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 203 StPO) beginnt.
Wann ist ein Strafverfahren beendet?
Ein Strafverfahren endet grundsätzlich mit einem Urteil oder einer Einstellung, wobei letztere auch noch in der Hauptverhandlung möglich ist. Bei einem Urteil spielt es dabei keine Rolle, ob es zu einer Verurteilung oder einem Freispruch kommt. Allerdings schließt sich bei einer Verurteilung – sobald das Urteil rechtskräftig ist – das sogenannten Vollstreckungsverfahren an. Das Vollstreckungsverfahren gliedert sich wiederum in die Strafvollstreckung, bei der die Vollstreckung eingeleitet und die Urteilsdurchsetzung generell überwacht wird und den Strafvollzug, in dem die Strafsanktion tatsächlich durchgeführt wird (beispielsweise Antreten und Absitzen einer Freiheitsstrafe im Gefängnis).
Tipp: Wenn Sie andere strafrechtliche Themen interessieren, wie zum Beispiel die Möglichkeit, ein Geständnis zu widerrufen oder eher aber die Frage, wann ein Foul im Fußball eine Körperverletzung darstellt, dann klicken Sie sich gerne in die entsprechenden Artikel rein.
Dauer eines Strafverfahrens?
Die Dauer eines Strafverfahrens unterscheidet sich von Fall zu Fall ganz erheblich. Ein fester Richtwert lässt sich dabei nicht vorgeben. Einfache Verfahren mit geringem Umfang (weitgehend eindeutiger Sachverhalt; wenige Zeugen und sonstige Beweismittel, etc.) können in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Große Verfahren, beispielsweise in hochkomplexen Wirtschaftsstrafsachen, können ohne Weiteres dagegen auch mehrere Jahre beanspruchen.
Fazit
Der Ablauf eines Strafverfahrens gliedert sich grundsätzlich in vier einzelne Verfahrensabschnitte. Ein Strafverfahren beginnt mit einer Anzeige bzw. einem Strafantrag oder einer Aufnahme der Ermittlungen von Amts wegen. Zunächst ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft im sogenannten Ermittlungsverfahren. Bei Erhebung der Anklage schließt sich sodann das Zwischenverfahren und an dieses das Hauptverfahren in Form der Hauptverhandlung an. Kommt es zu einer Verurteilung des Angeklagten folgt auf das rechtskräftige Urteil aus der Hauptverhandlung das sogenannte Vollstreckungsverfahren, in dem der Urteilsspruch vollstreckt wird. Ein Strafverfahren kann – je nach Umfang der Angelegenheit und abhängig von vielen weiteren Umständen – von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Jahren dauern.